• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Mehrere gleichzeitige Studiengänge an mehreren Hochschulen

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Ich sitze hier vor dem Problem, dass ich nicht weiß, wie ich das am besten machen könnte. Ich war in einem Jahr zeitgleich an drei Hochschulen immatrikuliert.

1. An einer ausländischen Hochschule, an der ich meinen ersten Studienabschluss (einen Bachelor) gemacht habe.
2. An einer einer deutschen Hochschule, an der ich den Studiengang aber nicht abgeschlossen habe (ich habe nur Prüfungsleistungen erbracht, um sie mir in Hagen anrechnen zu lassen).
3. An der Fernuni als Studiengangzweithörer, wo ich jetzt Teilzeithörer bin.

An steuerlich geltend zu machenden Kosten wären das ca. 4.000/ 1.000/ 3.000 Euro in dem betreffenden Jahr.

Sollte man das irgendwie nach Werbungskosten und Sonderausgaben trennen (das wäre mein Favorit) oder alles in eins reinpacken?

Was ist eigentlich der aktuelle Stand die 4.000 Euro bei den Sonderausgaben betreffend. Ich habe da irgendwie im Hinterkopf, dass da irgendeine Klage wegen der Maximalhöhe von 4.000 Euro anhängig ist. Wer weiß was?
 
Um deine Frage beantworten zu können, sind zusätzliche Angaben erforderlich.
Es gilt folgendes:
Kosten der Berufsausbildung werden als Sonderausgaben abgesetzt, während Fortbildungskosten Werbungskosten sind.
Daraus folgt: Wenn der erste Studienabschluss die erste berufsqualifizierende Abschluss war, handelt es sich um Sonderausgaben, die auf maximal 4.000 Euro jährlich begrenzt sind. Es laufen aber Klagen, auch in diesem Fall die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen zu können. Hast du aber z.B. eine kaufmännische Lehre absolviert und studierst anschließend Wirtschaftswissenschaften, kannst du die Kosten des Studiums als Werbungskosten ansetzen (Urteil des Bundesfinanzhofs v. 18.6.2009, Az. VI R 14/07), da das Studium als Fortbildung zählt. Das zweite Studium gilt als Fortbildung, sobald das erste Studium abgeschlossen wurde. Dann handelt es sich ebenfalls um Werbungskosten. Solange es noch mit dem Erststudium parallel läuft, sind es Sonderausgaben.
 
- "jeden" Tag in die Bibliothek fahren zum Lernen
- haufenweise Zusatzliteratur
- Treffen mit Kommilitonen zum Lernen
- Afa für PC, Drucker etc
- usw

Als Teilzeitstudent, der noch arbeitet? Ständige Treffs in Bib. und mit Kommilitonen?
Naja, wenn es das Finanzamt akzeptiert.
Also, ich kam in meinen besten Zeiten trotz Kauf eines neuen Rechners und Druckers und auch einiger Fahrten inkl. Zusatzliteratur und Absetzung Internet etc. auf vielleicht gerade mal die Hälfte. Und 8000 € bzw. 3000 € bei Fernuni mal so nebenbei ausgeben, kann sich auch nicht jeder leisten.
 
Hast du aber z.B. eine kaufmännische Lehre absolviert und studierst anschließend Wirtschaftswissenschaften,

Okay, das dürfte dann bei mir der Fall sein (kaufmännische Ausbildung, dann BWL-Studium).

kannst du die Kosten des Studiums als Werbungskosten ansetzen (Urteil des Bundesfinanzhofs v. 18.6.2009, Az. VI R 14/07), da das Studium als Fortbildung zählt.

Danke für das Urteil. Ich habe es mir mal durchgelesen. Ich komme dabei zu dem Schluss, dass man ein Studium wie in meinem Fall nur als Werbungskosten und keinesfalls als Sonderausgaben geltend machen kann, es also keine Wahlregelung ist. Es sei denn das von dir geschriebene "kannst du ... als Werbungskosten" besagt das auch schon.
 
Dr Franke Ghostwriter
Mit "können" war auch nicht gemeint, dass ein Wahlrecht existiert. Eventuell wird zwar das Finanzamt den Ansatz der Kosten des Bachelorstudiums als Sonderausgaben akzeptieren, da ein Bachelorstudium sowohl Ausbildung als auch Fortbildung sein kann. In deinem Fall bringt dies aber ohnehin keinen Vorteil, da du schon mit den Kosten für das Zweitstudium den Werbungskostenpauschbetrag überschreitest. Du hast sogar einen Nachteil, wenn du mit den Kosten für dein Bachelorstudium 4.000 Euro pro Jahr überschreitest oder in dem Jahr insgesamt negative Einkünfte hast.
 
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