Maximale Dauer, bis man aktiv werden muss bzw. wie lange kann ich "nichts tun"

Dr Franke Ghostwriter
ich habe mich vergangenen Dezember für das SomSem 2010 in Master_WW eingeschrieben um auf mein Diplom-FH noch einen Weiterbildungsstudiengang aufzusetzen.
Hab zwei Kurse belegt, deren Einsendeaufgaben ich auch noch erfolgreich bearbeitet habe - die Klausuren bin ich jedoch nicht angetreten.

Durch meinen Arbeitgeber hat sich mir dann nämlich im Frühsommer die Möglichkeit geboten, den Weg direkt in eine Promotion einzuschlagen. Da ich hierfür meine vollste Energie brauche und nicht noch neben Vollzeitjob + Promotion, auch noch Master-Studium machen kann, muss ich dieses so mehr oder minder nun erstmal einfrieren.

Kann mir jemand - am besten mit Zitat aus einer entsprechenden Prüfungsordnung, Rahmenprüfungsordnung, Studienordnung... - sagen, wie lange ich mich nun "inaktiv" verhalten kann, d.h. mit meinen 11 Euro Beitrag pro Semester, ohne dass ich irgendwelche Kurse belege oder Prüfungen geschrieben haben muss...
Ich MUSS mich nun voll auf Promotion konzentrieren, KANN nun nicht noch nebenher Studium vorantreiben, MÖCHTE aber auch nicht jetzt das eingeschriebene Studium so abbrechen, dass ich danach nie mehr weitermachen bzw. einen Neuversuch anstreben kann, sollte es mit der Promotion nicht klappen.

Wenn ich nun das Studium offiziell abbreche, kann ich es nie mehr erneut beginnen, oder?
Und wenn ich eine Klausur-Frist verpassen sollte, kommt das - nehme ich mal an - dem Abbruch gleich...

Mit der Bitte um Hilfe...
 
Oh, im Master Wiwi gibt es glaube ich eine Regel, dass man in den ersten Semestern ein paar Prüfungen gemacht haben muss. Ganz genau weiß ich das aber nicht, da müstest Du die Prüfungsordnung lesen oder das Prüfungsamt fragen. Es dürfte aber kein Problem sein, Dich erstmal wieder zu exmatrikulieren. Dann kannst Du es später nochmal versuchen. Du hat ja keine Prüfungen endgültig vergeigt – das wäre ein Problem...
 
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