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reicht es in der Klausur aus, z.B. bei Gewinn- oder Umsatzmaxima nur die erste Ableitung gleich null zu setzen, oder muss ich die zweite Ableitung (als ja eigentlich erst hinreichende Bedingung) auch noch prüfen?
Wie "kulant" sind da die Prüfer, bzw. was erwarten sie diesbezüglich?
Ich würd die hinreichende Bedingung auch notieren. Natürlich wirds in VWL nicht gefragt, aber in BWL kanns durchaus angebracht sein. Und so umständlich ist es in den meisten fällen nicht, noch die zweite Ableitung zu bilden... Also falls ich dran denke, mach ichs.
Zumeist ergibt ja die 2. Ableitung schon die hinreichende Bedingung ansich, weil nur noch eine Zahl übrig bleibt. Ich würde es auch hinschreiben, kostet Sekunden, aber dann wenigstens keine wertvollen Punkte.
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