So, nachdem ich das jetzt schon einmal aus Schusseligkeit im Falschen Forum gepostet habe, jetzt noch mal hier an richtiger Stelle.
Ich lerne ohne Skripte für die Klausur, daher meine Frage:
An welcher Stelle wird laut Skript die materielle Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG angesprochen?
Ich habe es so gelernt, das erst am Schluss der Prüfung anzusprechen. Mir kommen aber immer mehr Fälle unter, in denen das anders geprüft wird.
Obwohl ich es für sachgerecht halte, das am Ende der Prüfung anzusprechen, würde mich trotzdem interessieren, ob die Hagen-Skripte vielleicht einem anderen Aufbau folgen.
Ich lerne ohne Skripte für die Klausur, daher meine Frage:
An welcher Stelle wird laut Skript die materielle Wirksamkeitsfiktion des § 7 KSchG angesprochen?
Ich habe es so gelernt, das erst am Schluss der Prüfung anzusprechen. Mir kommen aber immer mehr Fälle unter, in denen das anders geprüft wird.
Obwohl ich es für sachgerecht halte, das am Ende der Prüfung anzusprechen, würde mich trotzdem interessieren, ob die Hagen-Skripte vielleicht einem anderen Aufbau folgen.