• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Masterarbeit - Auslegung der Prüfungsordnung

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
wie würdet ihr das auslegen:

§ 16 Masterarbeit
(1) Jeder Prüfling muss eine schriftliche Masterarbeit zu einem vorgegeben Thema fertigen. Die Masterarbeit darf weder
einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt noch veröffentlicht worden sein. Sie darf frühestens nach der Bewertung veröffentlicht
werden.

Könnte ich da auch einen Bestandteil eines von mir geschriebenen Textes vorlegen, der anderweitig (jeodch nicht als Masterarbeit) als Gesamtwerk vorgelegt wurde (mit entsprechender Modifizierung)?
 
Hagen legt soetwas eher streng aus. Und ganz ehrlich: eigentlich weißt Du selbst, dass das nicht der Sinn der Sache ist. Wenn Du schon mit einem Rechtsstreit rechnest und im Vornherein Argumente für Dich suchst, dann solltest Du lieber auf deinen Bauch hören. Der sagt Dir nämlich ganz genau, dass das so sicher nicht in Ordnung geht. Sich selbst zitieren ist völlig ok, nicht aber Teile einer anderen Arbeit übernehmen. Das wird in Hagen schon bei den Bachelorarbeiten sehr streng gehandelt, umso mehr wird das für die Masterarbeiten gelten. Und auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen. Welcher Richter sieht es schon gerne, dass es sich andere Juristen beim LL.M-Abschluss leicht machen. Schließlich mussten die sich alle durch zwei Examen quälen. Der Master ist für Juristen (jedenfalls für Staatsexis) freiwillig, da sollte man die damit verbundenen Mühen nicht scheuen. Nur weil Du bereits für eine Dissertation geschwitzt hast, heißt das nicht, dass man sich damit den Schweiß für den Master sparen darf. Es mag ja in diesem Studium Gang und Gebe zu sein, ständig wegen irgendwas zu klagen, gutheißen kann ich das nicht. Sorry aber da bin ich Moralapostel.

Im Übrigen glaube ich nicht das Ratio legis ist, dass Leute nicht 1mal woanders mit ihrer Masterarbeit scheitern. Ist es nicht so, dass wer bereits einmal in Deutschland im LL.M. gescheitert ist, sich nicht mehr in einen andern LL.M einschreiben darf. Da gab es doch diese Erklärung die man abgeben musste oder? Habe die Unterlagen leider nicht da aber musste wir nicht sowas unterschreiben? An anderen Unis ist das üblich: "Ich erkläre, dass ich in dem Studiengang, für den ich die Einschreibung beantrage, noch keine (Teil-)Prüfung endgültig nicht bestanden oder aus anderen Gründen den Prüfungsanspruch nicht verloren habe."

Zudem steht in der Prüfungsordnung ja auch: "In der Masterarbeit soll der Prüfling zeigen, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem
aus einem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten." Da eine Dissertation i.d.R. eine viel längere Bearbeitungszeit als eine Masterarbeit hat, wäre das Erfordernis die Arbeit innerhalb von 12 Wochen selbstständig zu verfassen nicht erfüllt. Copy and Paste ist auch hier nicht als Arbeit anzusehen. Selbst wenn man selbst Urherber des plagierten Textes ist.

Zum Thema Selbstplagiat folgender Link: https://www.springerlink.com/content/u4155j204543h753/

Gegen großzügiges Zitieren wird jedoch sicher nichts einzuwenden sein.

viele Grüße

Anja
 
Tja, dass sehe ich ähnlich.
Wer billig an einen LL.M.-Titel herankommen will, um seinen Namen zu "verschönern", der sollte ins Ausland gehen. Dort kann man ja dann einen LL.M. mit gleichzeitigem Sprach- und Saufkurs machen (nach Aussage von Metalrübennase 😉 ).

Ich habe hier bei einigen Mitkommilitonen mehr und mehr das Gefühl, dass sie gar nicht mehr bereit sind, sich wirklich auf das Studium zum LL.M. einzulassen, da sie ja schon vorher zwei Staatsexamen gemacht haben und ja vielleicht auch noch promovieren. Demnach wird der LL.M. Studiengang von denen nicht mehr so ganz ernst genommen. Vielmehr wollte man den Titel wohl "nebenbei" abstauben.
Nun kommt wohl sptätestens nach Rückgabe der Klausuren die Erkenntnis, dass der Herrgott wohl vor dem Ruhm wieder "Schweiß und Tränen" gesetzt hat. Anders kann ich das Verhalten einiger Kommilitonen bei der Besprechung der Zivilrechtsklausur mir nicht erklären.

Meine Empfehlung:
Nehmt das Studium ernst! Den LL.M.-Titel bekommt man ebensowenig wie den LL.B.-Titel, ein Staatsexamen oder sonst einen universitären Abschluß ´mal eben nebenbei für lau.
Wer dazu nicht (mehr) bereit ist und nicht die Zeit oder Lust mehr hat, dafür viel Zeit und Arbeit zu investieren, der sollte ehrlich zu sich selbst sein und sich hier exmatrikulieren und an einer privaten Uni oder im Ausland einen MBA oder LL.M. kaufen, wenn er denn meint, unbedingt einen solchen Titel zu brauchen.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Oben