zur Zeit gibt es in keinem Bundesland die Möglichkeit zum Abschluss des 1. Staatsexamens ohne eine zuvorige Zwischenprüfung und einer Schwerpubnktbereichsprüfung. Das Konzept des Master of Law ist hierauf bewusst nicht abgestimmt worden. Es besteht daher auch weiterhin nicht die Möglichkeit mit Bachelor und Master zur Examensprüfung zugelassen zu werden, da die Prüfungsordnung der FernUniversität nicht mit den Anforderung der Justizministerien übereinstimmt. Es muss daher in unserem Interesse sein, dass die Voraussetzungen zur Zulassung zum 1. StEx dahingehend erweitert werden, dass mit Abschluss eines 5 jährigen UNIVERSITÄTSSTUDIUMS, der alle erforderlichen fachlichen Elemente enthält und teilweise darüber hinausgeht, die Ablegung des Staatsexamens ermöglicht wird.
Viele Grüße,