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Maßgeblichkeitsgrundsatz § 5

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ich habe gerade ein wenig recherschiert und bin darauf gestoßen das es eine nagelneue Fassung der "Wichtige Steuergesetze Nwb" gibt Ausgabe 58!
Diese ist am 12.08.09 erschienen. Darin ist die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft worden. Dies wirkt sich auch auf einige HGB § aus z.B § 246 oder §279. Das HGB Auflage 48 ist die neueste, da ist es noch nicht umgesetzt.

Laut Lehrstuhl soll man ja immer den aktuellen Rechtsstand zur Klausur mitbringen....
Hier mal ein Link zur Seite:

https://www.uni-marburg.de/fb01/leh.../muellthuns_vermat/0809_vl_kaufm/160109_teil2

Wie seht ihr das?

LG Caro
 
mE ist das BilMoG noch nicht relevant für die anstehende Klausur im September.
Ab 2010 wird das BilMoG gelten
Ursprünglich war vorgesehen, das Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2008 umzusetzen. Nachdem sich die Reform mehrfach verzögerte, erfolgt nunmehr grundsätzlich eine verpflichtende Anwendung der die Bilanzierung regelnden Vorschriften des BilMoG für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. Die Unternehmen können jedoch wählen, ob sie die geänderten Vorschriften insgesamt bereits auf nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre anwenden wollen.
Zur Sicherheit könnte man ja noch einmal morgen im Kolloquium in Hagen fragen.
 
genau die Rechtsänderung laut Prof. Schneeloch erst im Jahr 2010 und nwb 57 Auflage ist noch ok.
Auf dem Kolloqium hat er das mehrfach erläutert.

LG Caro
 
Caro,

nachdem Du heute scheinbar im Kolloquium warst, könntest Du verraten, was sonst noch an Themen besprochen wurden, oder ob es noch Tips gab? Leider war es mir nicht möglich hinzufahren :-(

Vielen lieben Dank schonmal
Lisa
 
Lisa,

kein Problem aber alles ohne Gewähr! Hier das was ich als wichtig empfand und wo er drauf eingegangen ist:

Konzernrechnungslegung:

  • kein IFRS nötig
  • Bilmog noch nicht Prüfungsrelevant erst ab 2010
  • Währungsumrechnung: zeitbezugsmethode
  • nur noch Neubewertungsmethode wichtig
  • Folgekonsolidierung neub. mit Abschreibung hat er recht lang gemacht

Steuern:

  • Bilmog noch nicht Prüfungsrelevant erst ab 2010
  • NWB wichtigste Steuergesetze ... reicht Ausgabe 57 (58 ist diesen Monat erst rausgekommen, mit einigen Änderungen)
  • Gewerbesteuer? Hat er viel gesagt zu richtete sich aber nicht an ABWL sondern WPF
  • Steuerl. Privatentnahmen, Entgeldliche Erwerb eines Betriebes
  • Aktienbewertung
  • Gewinnermittlung unbebautes Grunstück

Ich hoffe viell. hilfts 😀

LG Caro
 
Hi Lisa,

kein Problem aber alles ohne Gewähr! Hier das was ich als wichtig empfand und wo er drauf eingegangen ist:

Konzernrechnungslegung:

  • kein IFRS nötig
  • Bilmog noch nicht Prüfungsrelevant erst ab 2010
  • Währungsumrechnung: zeitbezugsmethode
  • nur noch Neubewertungsmethode wichtig
  • Folgekonsolidierung neub. mit Abschreibung hat er recht lang gemacht

Steuern:

  • Bilmog noch nicht Prüfungsrelevant erst ab 2010
  • NWB wichtigste Steuergesetze ... reicht Ausgabe 57 (58 ist diesen Monat erst rausgekommen, mit einigen Änderungen)
  • Gewerbesteuer? Hat er viel gesagt zu richtete sich aber nicht an ABWL sondern WPF
  • Steuerl. Privatentnahmen, Entgeldliche Erwerb eines Betriebes
  • Aktienbewertung
  • Gewinnermittlung unbebautes Grunstück

Ich hoffe viell. hilfts 😀

LG Caro

hallo!

was meinst du, bis jetzt kam noch nie folgekonsolidierung dran. hatte aber schon immer den verdacht, dass es drankommen könnte.
sah es aus, als ob wir uns an dieses neue thema in der klausur

folgekonsolidierung

gewöhnen sollten und es am 02.09.09 dran kommt???😡

gruß

carsten
 
Folgekonsolidierung neub. mit Abschreibung hat er recht lang gemacht

Hat einer ein Beispiel,
ich find keine Beispielübung bei der ich dass mal nachvollziehen kann

Frohes schaffen allen ABWLern und dem Rest

Gruss Merrith
 
Hat einer ein Beispiel,
ich find keine Beispielübung bei der ich dass mal nachvollziehen kann

Frohes schaffen allen ABWLern und dem Rest

Gruss Merrith

hallo!

doch in der KE 2 konzern hat er ausführlich ein beispiel mit isfr und hgb mit folgekonsolidierung gemacht. beide sind interessant, bei isfr muss man halt das hgb dazudichten. und vor allem den werthaltigkeitstest ist interessant.
siehe Aufgabe 4 und 6 im Skript wegen wertminderung des goodwill.

etwas zweifel binich allerdings mit den paragraphen.
nach 300, 301(1)nr2 und (3) ist auch 309, 307 bei anderen gesellschaftern, also nur teilweise beteiligung , habe ich bei abschreibung keinen paragraphen ?😕

gruß

carsten
 
Mal eine Kurze Frage, iwas verstehe ich hier nicht ganz ...

Wir sind doch hier im Forum "2. B-Modul des Wahlpflichtfaches Steuern", oder??? -- Kurs 611/612???

Da kommt doch nichts mit Konzernrechnungslegung, Neubew.methode usw. dran ?!?

War auch beim Kolloquium, allerdings erst ab 13.30h. Das Script, was von 11-13h behandelt wurde, habe ich mir noch nachträglich geholt - da steht aber nirgends was von Konz.rechn.legung, Neubew.methode o.ö. :confused
 
Mal eine Kurze Frage, iwas verstehe ich hier nicht ganz ...

Wir sind doch hier im Forum "2. B-Modul des Wahlpflichtfaches Steuern", oder??? -- Kurs 611/612???
Ja das ist das Forum für steuerliche Gewinnermittlung, da aber bei ABWL in einen Teilgebiet Steuerliche Gewinnermittlung und Konzernlegungsrechnung geprüft wird, lässt sich das nicht immer sauber trennen.
 
Ja letztes Semester ist er auch drauf eingegangen aber alleine das er die Buchwertmethode fast aus seinen Koll. Unterlagen gekillt hat, zeigt das es Neubewertung wird und irgendwas wird er einbauen!

LG Caro
 
Erst einmal ein Dankeschön an Caro für den Bericht über das Kolloquium! :danke:

Wenn kein IFRS ankommt, müssen wir eigentlich nur die HGB-Sachen aus der 2. Kurseinheit wissen - also nicht die Unterschiede zwischen IFRS und HGB und auch keine Berechnungen danach, oder sehe ich das falsch?

Und bei den Bewertungsmethoden brauchen wir dann auch nur noch die Neubewertung können?
 
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