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Markierungen im Gesetzestext

Dr Franke Ghostwriter
ich wollte mich nur mal erkundigen ob es erlaubt ist in den Gesetzestexten Markierungen vorzunehmen und diese dann auch in der Klausur zu benutzen?!

hat sonst noch irgendjemand Tipps was die Vorbereitung angeht? Also in Form von irgendwelchen Themen die IMMER abgefragt werden etc.?
 
Soweit ich weiß, darfst du die Seiten markieren, aber KEINE Bemerkungen dazuschreiben.
Post-it kannst du als Seitenmarkierung nehmen, solange nichts darauf steht
 
Ellin,
ich habe hier ein PDF-Dokument gefunden mit allen zulässigen Hilfsmitteln: https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/pruefungen/klausuren/klausur_hinw.pdf
Man darf in den Gesetzen markieren, unterstreichen und auch Klebezettel (z. B. Post-its) an den Rand kleben. Es dürfen aber weder auf den Klebezetteln noch im Gesetz handschriftliche Notizen sein. Auch während der Klausur darf nichts im Gesetz notiert werden, weil dann nicht mehr kontrolliert werden kann, ob es vorher schon dort stand oder während der Klausur hingeschrieben wurde.
Ich hoffe, ich konnte Dir damit helfen.
 
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