1. Verlustvortrag
Ein Verlustvortrag ist nur dann möglich, wenn sich bei den Einkünften (im vorgelegten Fall wohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ein negativer Betrag ergibt, wenn also die Summe der Werbungskosten größer als die Summe der Einnahmen ist.
Als Werbungskosten kommen alle Aufwendungen in Betracht, die mit den beiden Arbeitsverhältnissen im Zusammenhang stehen. Welche Kosten dies im Einzelnen sind, könnte hier nur vermutet werden. Es dürften aber zumindest zu beiden Arbeitsverhältnissen (also auch zur Uni) Fahrtkosten für die jeweiligen Arbeitstage anzusetzen sein.