Also, ich finde es ja grundsätzlich vernünftig am Ende der Ausbildung eine wie immer benannte Abschlussprüfung zu machen. Wie das Kind dann heißt, ob Staatsexamen oder Bachelor / Masterprüfung, ist mir schnuppe.
Allerdings kann man doch nicht allen Ernstes heute noch behaupten, dass die jetzige Juraausbildung das Dollste überhaupt ist und keiner Reform bedarf.
Struktur im Studium für beide Seiten - also Lernende und Lehrende - hat noch Keinem geschadet. Ich habe mehr den Eindruck, dass sich deshalb gegen die Reform der Juristenausbildung gestemmt wird, weil dann ja auch das Lehr- und Prüfungspersonal mittels fortwährender Akkreditierung dauernd auf ihre Leistungen überprüft wird. Da will man sich wohl nicht reinreden lassen. Die Lehre ist ja frei, was bei einigen Univeranstaltungen eher zur Leere der Veranstaltung geführt hat, da der Prof seit 20 Jahren nur sein Lieblingsthema mit seiner verzweifelten Mindermeinung gelten ließ.
Wenn ich mir nun die jetzige II. Staatsprüfung in Berlin anschaue, an der ein Sohn von einem befreundeten Anwalt teilgenommen hat (er hat beatnden), dann hat das nicht mehr mit qualitativer hochwertiger Ausbildung zu tun, sondern nur noch mit Marktabschottung.
Sind in den 90ziger Jahren noch unter 10% durch das II.Staatsexamen gefallen, waren es nun über 60 %.
Auch die Art und Weise wie geprüft wird, ist völig realitätsfern und grenzt mehr an Körperverletzung als an eine vernünftige Prüfung.
Wer so in der Praxis als Anwalt arbeiten würde wie er diese Prüfungen schreiben muss, den würde keine Rückgriffsversicherung mehr nehmen. Das wäre mehr als grob fahrlässig.
Eine vernünftige Ausbildung und Prüfung wäre, den Leuten zu zeigen, auf was man alles achten muss und dies in einem oder mehreren Terminen, vergleichbar mit Gerichtsterminen, vortragen zu lassen. Ob der Prüfling dann die Nächte durcharbeitet (wie manchmal auch als Anwalt in der Praxis), ist dann sein Problem. Es geht nämlich hier um das vielseitig betonte hohe Gut der Rechtspflege, da kommt es auf Qualität an, nicht auf Quantität - sprich, wieviel Stoff kann ich in einer 5-Stunden-Klausur abfragen.
Nebenbei halte ich die II.Staatsprüfung als Klausrenexamen eh´ für völlig praxisuntauglich und demnach fehl am Platz.
Eine sinnvolle inaltliche Raform wäre für mich:
1.) Bachelor-/ Masterstudium oder wie immer man das nennen will (4-5 Jahre Ausbildung) wie in Hagen.
2.) Abschlussprüfungen im Bachelor und Master wie in Hagen mit Examenarbeit und Vortrag.
3.) Refendariat.
4.) Prüfung als praktische Simulation, sprich wir spielen Gericht.(Keine Klauren, sondern praktische Arbeit)
LG
zephyr