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frage mich gerade träumend, ob mit irgendwann verliehenem LL.M.-Grad ein vorausgegangener LL.B.-Erwerb (z.B. auf der Visitenkarte) weitergeführt werden darf oder der LL.B quasi im LL.M aufgeht. 😕
Im Moment kann ich keinen Zwang erkennen den LL.B. nicht neben dem LL.M. zu führen. Man bekommt beide akademische Grade verliehen und wird sie damit wohl auch führen dürfen.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."