• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

LL.B in England - Fragen

  • Ersteller Ersteller delight1985
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delight1985

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LL.B in England - Fragen...!!!

Hi leute,

ich habe mir überlegt, in england jura zu studieren, weil ich auch gerne nach dem studium mal international tätig wäre. dafür erscheint mir ein studium in england besser als eines in deutschland.

nun habe ich eine passende uni gefunden, die den studiengang "Law with German Law and Language" LLB (4 Jahre) anbietet. wenn ich das machen würde, hätte ich ja das englische gesetz studiert und gleichzeitig auch das deutsche.

ich Frage mich allerdings, ob ich nach den vier jahren UNEINGESCHRÄNKT sowohl in england als auch in deutschland als anwalt arbeiten kann, auch wenn ich in deutschland kein staatsexamen gemacht habe.

befähigt eigentlich ein LLB in england dazu, voll als jurist in einer kanzlei zu arbeiten oder muss man sich da weiter ausbilden??

wäre euch wirklich über antworten dankbar!!

eure Lucie*
 
delight1985 schrieb:
Hi leute,

ich habe mir überlegt, in england jura zu studieren, weil ich auch gerne nach dem studium mal international tätig wäre. dafür erscheint mir ein studium in england besser als eines in deutschland.

nun habe ich eine passende uni gefunden, die den studiengang "Law with German Law and Language" LLB (4 Jahre) anbietet. wenn ich das machen würde, hätte ich ja das englische gesetz studiert und gleichzeitig auch das deutsche.

ich Frage mich allerdings, ob ich nach den vier jahren UNEINGESCHRÄNKT sowohl in england als auch in deutschland als anwalt arbeiten kann, auch wenn ich in deutschland kein staatsexamen gemacht habe.

befähigt eigentlich ein LLB in england dazu, voll als jurist in einer kanzlei zu arbeiten oder muss man sich da weiter ausbilden??

wäre euch wirklich über antworten dankbar!!

eure Lucie*
In Deutschland muß man das Staatsexamen abgelegt haben, um als Anwalt zu arbeiten, LLB oder LLM reichen nicht. Zu England kann ich Dir leider nichts sagen.

Gruß

Crix
 
also mit LLB oder LLM kann man als Anwalt arbeiten - auch in Deutschland!

Man kann halt nicht vor Gericht! Das geht m.E. nur mit den Staatsexamina.

Meines Wissens ist das in GB und USA anders. Die Gerichtszulassung erhält man nach dem Studium durch ein entsprechendes Praktikum in einer Kanzlei.
Gruß
 
da muss ich dich leider enttäuschen. Als LL.M kann man in Deutschland definitiv nicht als Anwalt arbeiten. Und mit dem LL.B schon gar nicht.
Die Zulassung zum Anwalt erhält man erst auf Antrag nach dem 2. Staatsexamen.
Eine Möglichkeit gibt es aber vielleicht trotzdem. Ich weiß von der Uni Hamburg, dass man dort auch Jura mit Bachelor und Master studieren kann. Hat man den Master, hat man auch gleichzeitig die Zulassung zum ersten Staatsexamen. Also... unser Weg wird dann vielleicht irgendwann so aussehen, dass wir uns den Master an einer Präsenzuni anrechnen lassen können und dann die Staatsexamen machen.
Vielleicht ist das in ein paar Jahren möglich...

Liebe Grüße!

Heike
 
Es gibt eine neue EU - Regelung, nach der z.B. alle in Deutschland tätigen Anwälte auch in anderen EU - Ländern arbeiten dürfen.

Z.B. dürfen alle deutschen Anwälte auch in Polen als Anwalt (nach einer dreijährigen Übergangsfrist) arbeiten. Obwohl man in Deutschland kein polnisches Recht lernt.

Allerdings haben noch nicht alle Länder die neue Richtlinie umgesetzt, u.a. nicht Deutschland
 
thomashendricks schrieb:
Hi,
also mit LLB oder LLM kann man als Anwalt arbeiten - auch in Deutschland!

Man kann halt nicht vor Gericht! Das geht m.E. nur mit den Staatsexamina.

Meines Wissens ist das in GB und USA anders. Die Gerichtszulassung erhält man nach dem Studium durch ein entsprechendes Praktikum in einer Kanzlei.
Gruß
Du kannst natürlich als "Rechtsberater" arbeiten, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Mandant Dich beauftragt, wenn Du von Anfang an einschränken musst: "Aber vor Gericht kann ich nicht" 😉
Haohlay ist ja bereits auf die Unterschiede von LL.M und RA eingegangen.

Gruß

Crix
 
Na da Frage ich mich doch ernsthaft warum in der nächsten Zeit generell auf die Bachelor Studiengänge umgestellt werden soll und was bringt mir der LL B oder LL M dann ? Der Studiengang muss doch einen Sinn haben?
 
batida76 schrieb:
Na da Frage ich mich doch ernsthaft warum in der nächsten Zeit generell auf die Bachelor Studiengänge umgestellt werden soll und was bringt mir der LL B oder LL M dann ? Der Studiengang muss doch einen Sinn haben?
Ich denke, dass es einen Bedarf an Juristen gibt, die salopp gesprochen, eine Bilanz lesen und verstehn können. Der LLB oder LLM ist meines Wissens ja auch nur ein zusätzliches Angebot und soll nicht das Staatsexamen ersetzen.
In Rechtsabteilungen kann man ja auch arbeiten, ohne RA zu sein. Das viele Studiengänge umgestellt werden müssen , stößt bekanntlich nicht nur auf Gegenliebe (Stichwort: "Schmallspurbachelor").
Ich denke aber doch, dass der Abschluß seinen Weg machen wird, und überlege mir, evtl. nach BWL sowas noch hintendran zu hängen.

Gruß aus Mainz

C.
 
Dr Franke Ghostwriter
Crix schrieb:
Du kannst natürlich als "Rechtsberater" arbeiten, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Mandant Dich beauftragt, wenn Du von Anfang an einschränken musst: "Aber vor Gericht kann ich nicht" 😉
Ich habe gerade oft die Erfahrung gemacht, dass eben (zumindest bei uns im Bauwesen)ein Bedarf besteht, außergerichtliche Einigungen herbeizuführen, aber die Streitparteien nicht gleich mit Anwälten "drohen" wollen - nichtsdestotrotz sollen die Schriftsätze, die immer noch nötig sind, "Hand und Fuß" sowohl im technischen als auch möglichst im rechtlichen Sinn haben. Solche Auftraggeber würden wohl auch erst mal über einen "Rechtsberater" eine Vorklärung ohne Anwalt (wenn man sagt "vor Gericht kann ich nicht") und dessen spätere Zusammenarbeit mit einem Anwalt akzeptieren - wir mußten schon entsprechende Wünsche wegen RBerG Art. 1 ablehnen..
 

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