Kommt vielleicht etwas spät....
"logischen Form, die Gesetzestexte zu markieren" das ist eine sinnvolle Vorgehensweise. Jede Farbe sollte etwas Eigenes darstellen. Beispielsweise eine für Tatbestandsmerkmale, eine andere für Rechtsfolgen usw. Dadurch sind die §§ gleich optisch entsprechend gegliedert.