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Leistungsstörung § 280 I BGB und allgemeine Fragen

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Habe da meine Probleme bei der Schlechtleistung im Falle leistungsbezogener Schlechtleistung (Mangel an der Sache selbst) zwischen Besonderen (§ 437 Nr. 3 i.V.m. §§ 280 I, III, 281 I 1) und Allgemeinen (§§ 280 I, III, 281 I 1) Teil zu unterscheiden. Wann ich welche Anspruchsgrundlage nehme.
Wäre für eure Hilfe sehr dankbar.

Und noch eine allgemeine Frage.
Wie kann ich mir am Besten die Anspruchsgrundlagen merken. Muss man diese auswendig lernen oder gibt es eine Möglichkeit, diese im BGB zu kennzeichnen? Man darf ja nur Unterschreichungen und Markierungen vornehmen. Bin irgendwie am Verzweifeln, was den Gutachtenstil anbetrifft. Wann ich subsumieren muss, wann ich etwas genau erläutern muss usw.
 
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