Warum sollten die im Leistungsverzeichnis eingetragen sein? Vor allem, wo die Anrechnung doch ohne Noten erfolgt.
Du schickst, wenn Du alle Leistungen außer den Angerechneten hast, den Bescheid zusammen mit den restlichen Unterlagen und dem Antrag auf Ausstellungs des Zeugnisses ans Prüfungsamt und gut ist.
Dass sie wirklich angerechnet wurden, siehst Du daran, dass Du den Bescheid hast, schwarz auf weiß.
Man kann sich das Leben auch kompliziert machen (und dem Prüfungsbüro unnötige Arbeit).