Leistungsnachweise sind nur von Studierenden zu erbringen - nicht von SchülerInnen - und zwar i.d.R. nach Abschluss des 4. Fachsemesters.
Auch im Zusammenhang mit einem Fachrichtungswechsel kann nach Studienleistungen gefragt werden oder wenn Ihr über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden wollt.
Für die Ausstellung von Leistungsnachweisen sind die Universitäten/Prüfungsämter zuständig.
Welche Leistungen erbracht worden sein müssen, könnt Ihr in Eurer Studienordnung nachlesen.