Folgender Fall: Ein Sportstudio teilt einer Kundin am 12.07.06 mit, dass es zum 13.07.06 seinen Standort verlegt. Ist eine 24-stündige Vorankündigung rechtens? Muss bei einer solchen Leistungsänderung keine angemessene Frist eingehalten werden, innerhalb der man dann auch von seinem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen könnte? Da die Kundin ab dem nächsten Tag an einem Ort hätte trainieren müssen, der zwar nicht weit vom alten Studio entfernt lag, jedoch direkt im Rotlichtbezirk, hat sie den Vertrag außerordentlich fristlos gekündigt und nur den Mitgliedsbetrag für den Zeitraum vom 01.07.-12.07.06 an das Unternehmen überwiesen. Die Firma akzeptierte jedoch keine außerordentliche Kündigung, sondern nur eine ordentliche zum 31.08.06. Schließlich wurde nach viel Schreiberei und wenig Reaktion seitens des Sportstudios ein Inkasso-Unternehmen eingeschaltet und verlangt neben Mahn- und Inkassogebühren die ausstehenden Mitgliedsbeiträge für den 13.07.-31.08.06.
Wie ist hier die Rechtslage? Ist die Standortverlegung kein außerordentlicher Kündigungsgrund? Und ist eine 24stündige Ankündigung des Umzugs nicht sittenwidrig? Es gab ja keine Möglichkeit/Zeit aufgrund des Umzugs unter unveränderten Bedingungen ordentlich zu kündigen...
Wie ist hier die Rechtslage? Ist die Standortverlegung kein außerordentlicher Kündigungsgrund? Und ist eine 24stündige Ankündigung des Umzugs nicht sittenwidrig? Es gab ja keine Möglichkeit/Zeit aufgrund des Umzugs unter unveränderten Bedingungen ordentlich zu kündigen...