Rocky,
Ich zitiere mal aus der Modulbeschreibung:
-- Beginn des Auszugs --
Teil 1: Gewerbliche Schutzrechte
Der Lehrstoff umfasst
- Das Wesen des geistigen Eigentums
- Das System der gewerblichen Schutzrechte
- Das Patentrecht
- Das Gebrauchsmusterrecht
- Das Geschmacksmusterrecht
- Das Marken- und Kennzeichenrecht
- Das Domainrecht
- Das Recht der virtuellen Sachen
Den Studierenden wird gezeigt, welche unterschiedlichen gewerblichen Schutzrechte es gibt, welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen diese haben und auf welche Weise die Rechte verfahrensrechtlich durchgesetzt bzw. bekämpft werden können.
Darüber hinaus wird dargestellt, dass es rechtlich schützenswerte, neuere Rechtspositionen im Bereich des geistigen Eigentums gibt, die in ihrer Art den Ausschließlichkeitsrechten angenähert sind, aber (noch) nicht zu den dinglichen Rechten gezählt werden.
Teil 2: Urheber- und Lizenzvertragsrecht
Der Lehrstoff umfasst
- Grundlagen und Entwicklung des Urheberrechts
- Das geschützte Werk als Schutzobjekt des Urheberrechts
- Den Urheber als Schutzsubjekt des Urheberrechts
- Die Urheberpersönlichkeitsrechte
- Die Verwertungsrechte
- Die Rechtsfolgen der Urheberrechtsverletzung
- Die zeitlichen und inhaltlichen Schranken des Urheberrechts
- Die Übertragung von Nutzungsrechten
- Die verwandten Schutzrechte
- Die Verwertungsgesellschaften
- Das internationale Urheberrecht
- Die gesetzliche Lizenz
- Den Lizenzvertrag
- Das Urheberrecht in Zwangsvollstreckung und Insolvenz
Den Studierenden wird gezeigt, wie das deutsche UrhG aufgebaut ist und auf welche Weise Urheberrechtsschutz entsteht, wie lange und bei welchen Werken er besteht. Dabei werden auch die Besonderheiten für Arbeitnehmererfinder und Urheber verdeutlicht und anhand der unterschiedlichen Lizenzformen dargestellt, wie Urheberrechte in der Praxis verwertet werden können und was hierbei, gerade auch für den Fall der Krise für den Lizenznehmer bzw. den Lizenzgeber zu beachten ist.
-- Ende des Auszugs aus der Modulbeschreibung. (c) FernUniversität in Hagen --
Meine Meinung bis dato: Die Studienbriefe geben nicht sehr viel her was die Falllösung betrifft. Es handelt sich um zwei Kurseinheiten mit jeweils ca. 125 Seiten. Daher mal schauen, was die Auswertung der Einsendearbeiten ergibt. Ich würde sagen, dass Vorkenntnisse in BGB I, BGB II, BGB III hilfreich - aber nicht notwendig - sind. UR I brauchte ich bis dato nicht (natürlich sollte man wissen, dass eine GmbH z.B. durch ihre Geschäftsführer vertreten wird etc.).
Grüße