• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Langzeitstudiengebühr! Dringend

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Gast11111

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Langzeitstudiengebühr! Dringend!

Habe heute meinen Gebühren-/Leistungsbescheid bekommen. Letztes Semester (mein erstes!) musste ich eine Langzeitstudiengebühr bezahlen, weil ich vorher Jura studiert hatte. Jetzt steht sie nimmer drauf! Ein Fehler von der Verwaltung oder fällt die jetzt weg?? Wäre natürlich sehr glücklich darüber, wenn ich sie nimmer zahlen müsste. Ist schon ne ziemliche finanzielle Belastung für mich! Hoffe jemand weiß mehr als ich!
 
Ich habe da keine Ahnung, da dies mein 1. Studium ist. Als ich aber mal Probleme mit einem Gebührenbescheid hatte habe ich mich an die Gebührenzentrale gewandt. Die Herren dort sind sehr nett und konnten mir auch gleich helfen. Am besten mal eine Mail hinschicken oder anrufen!

LG
Diana
 
Es gibt keine Langzeit- und Zweitstudiengebuehren mehr!
Das komplette Studienkontenmodell einschliesslich Gebuehren ist zum SS '07 ersatzlos gestrichen worden.

Dafuer kam das sog. Hochschulfreiheitsgesetz, das den Unis in NRW erlaubt, allgemeine Studiengebuehren (max. 500 Euro) zu erheben. Bis 2009 wird es an der Fernuni keine Studiengebuehren geben.
 
wow

Das ist ja cool.
hatte jetzt auch ein wenig gegoogelt und das gefunden:

Das Studienkontenfinanzierungsgesetz wird mit der Einführung von Studienbeiträgen aufgehoben. Die derzeitige Regelung zu Langzeitstudiengebühren entfällt. Schon gewährte und nicht in Anspruch genommene Bonussemester verfallen nicht.
Das Studienbeitragsgesetz sieht vor, dass ab Sommersemester 2007 Studienbeiträge von den Hochschulen in der Höhe von bis zu 500 € pro Semester erhoben werden können. Studienbeiträge für Studienanfänger sind ab Wintersemester 2006/2007 möglich.



das ist so eine erleichterung! wahnsinn! arbeite neben meinem studium in einem ingenieurbüro, schaffe es ganz knapp meine fixen kosten zu zahlen.
 
Hab ich auch grade mitbekommen..das Gesetz läuft am 1.April 2007 aus.
Hatte mich auch gewundert, weil auf meinem Gebührenbescheid nix stand.

Supi sag ich da nur! 🙂

Die 375€ hauen jedesmal gut rein 🙁

fröhliche Grüsse

Sascha
 
Schaut mal,

hier, schön oben im Forum festgepinnt, wurden die Studiengebühren bzw. Abschaffung derselben schon wochenlang disktuiert 🙂!

Und einen Link zur offiziellen Info der Fernuni gibts auch - lohnt sich auch, die FeU-Seiten ab und zu mal anzuschauen
 
Blöde Frage: selbst wenn die Zweitstudiengebühr nicht wegefallen wäre, warum solle man sich darum einen Kopf machen? Ist doch das Problem der Verwaltung, wenn sie sich irrt. 😀

Im übrigen freue ich mich auch darüber, dass ich diese Gebühr nicht mehr zahlen muss.
 
Blöde Frage: selbst wenn die Zweitstudiengebühr nicht wegefallen wäre, warum solle man sich darum einen Kopf machen? Ist doch das Problem der Verwaltung, wenn sie sich irrt. 😀
Ich weiß nicht ... 😕:ka:
Wird die Uni dann nicht früher oder später kommen und die Kohle haben wollen? Natürlich mit VerzugsZinsen und dem ganzen Drumherum? 🙄



Im übrigen freue ich mich auch darüber, dass ich diese Gebühr nicht mehr zahlen muss. 🙂
Es sei dir vergönnt. :biglaugh
 
Natuerlich wollen die ihr Geld. 😀 Es koennen einem in dem Fall aber keine "Verzugszinsen", Verspaetungsgebuehren u.dgl. berechnet werden.
Also ...
k025.gif
😀😉😛
 
Natuerlich wollen die ihr Geld. 😀 Es koennen einem in dem Fall aber keine "Verzugszinsen", Verspaetungsgebuehren u.dgl. berechnet werden.

Ja, das wär noch schöner, wenn der Student für den Fehler der Verwaltung gerade stehen müsste 😱.

Wenn sie hinterher merken, dass sie etwas vergessen haben zu berechnen, können sie froh und dankbar sein, wenn sie es noch rechtzeitig merken und nachverrechnen können 😛 😉!
 
Macht euch keinen Kopp!

Das kam eben per Mail:

Sehr geehrte/r Studierende/r,
da das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz NRW (StKFG) zum 01.04.2007 außer Kraft tritt, fallen ab dem Sommersemester 2007 keine weiteren Studiengebühren von 650,- € bzw. 325,- € mehr an.
Die FernUniversität in Hagen hat sich dazu entschlossen, zunächst bis zum Sommersemester 2009 keine allgemeinen Studienbeiträge nach der Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung (StBAG-VO) zu erheben. Nach der StBAG-VO ist es den Hochschulen in NRW freigestellt, bis zu 500,- € an Studienbeiträgen pro Semester zu fordern.
An der FernUniversität zahlen Sie daher lediglich die nach der hiesigen Gebührensatzung festgelegten Gebühren für den Materialbezug und den Studierendenschaftsbeitrag von 11,- € sowie ggf. anfallende Verwaltungsgebühren z.B. wegen einer verspäteten Rückmeldung.
Mit freundlichem Gruß
Ihre Gebührenverwaltung
 
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