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Landesgesetze?

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die auch in diesem Monat die Verwaltungsrechtsklausur schreiben werden: Habt Ihr euch auch die Landesgesetze eures Bundeslandes besorgt oder weiß irgendjemand, ob die für die Klausur überhaupt wichtig sind? Ich Frage mich dies nur, weil ja Studierende aus jedem deutschen Bundesland an der Klausur teilnehmen werden und ja nur eine Klausur gestellt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Korrektoren sich die Mühe und Arbeit machen werden, hiernach zu differenzieren, vor allem, wenn es um das Vorverfahren oder eine erforderliche Anhörung geht?!

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, den Hippel/Reborn (Landesgesetze NRW) zu kaufen (45,-€), um dann in der Klausur festzustellen, dass ich diesen gar nicht gebraucht hätte.
 
Also ich habe für die KlausurLandesgesetz BW, da es in der Prüfungsinfo gefordert wird, Schönfelder, Sartorius I. Es ist durchaus möglich, dass es benötigt wird. Es wäre auch nicht die 1 Klausur, die in den unterschiedlichen Landesrechten geschrieben und korrigiert wird. Herr Dr. Pein aus Hagen meinte sogar, dass er schon einmal eine Klausur in Landesrecht hat schreiben lassen und entsprechend die umfangreiche Korrektur in Kauf genommen hat. Also auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn Du es dabei hast. Für BW hat es auch 50 Euro gekostet. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man es dann nicht braucht, aber ich habe keine Lust "nur" deshalb evtl. durchzufallen.
 
Ich habe mir den Satorius I besorgt und noch das VWGO von Beck dtv. Dort sind die Auführungsgesetze zur VWGO drin. Reicht das oder sind das noch andere Landesgestze die man eventuell benötigt?
 
Also ich hab bisher alle Fälle ohne Probleme mit den Basistexten Öffentliches Recht und dem OWiG machen können, ich bin wirklich am überlegen ob ich noch einen Sartorius zusätzlich besorge oder nicht, gebraucht habe ich ihn noch nicht...
 
Gemäß Videostream wurde vom Lehrstuhl in der vorletzten Klausur ein Auszug des PolG und der VwGO des fiktiven Landes X beigefügt. Ich gehe davon aus, dass dies auch zukünftig so verlaufen wird und besorge mir kein Landesgesetz. Aber hier könnte ggf. ein kurzer Anruf am Lehrstuhl Klarheit bringen. Schaffe es heute aber nicht dort anzurufen. Frühestens Donnerstag. Wenn jmd. hier etwas früher schafft, wäre das natürlich ein Traum..
Mal ganz nebenbei: Wo ist eigentlich der Schwerpunkt Umweltrecht in diesem Modul? Es heißt doch Allgemeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht und Umweltrecht, oder...
 
Das wurde meines Wissens herausgenommen. Das ist doch das Wahlmodul "Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht" seit einiger Zeit, oder (Klausurnummer 1212) ? Bin aber auch nicht böse darüber 😉 . Das was wir jetzt zu lernen haben reicht mir.
 
Dr Franke Ghostwriter
Aha.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal weiter. Insbesondere der Blick in alle Gesetztestexte. Habe gerade festgestellt, dass in meiner Beck Texte VwGO auch die Auszüge zu den AG VwGO der jeweiligen Bundesländer enthalten sind. Naja, arbeite ja auch erst seit 4 Monaten damit.
Sehr praktisch. Damit bin ich wohl in Kombination mit meinem Schönfelder gewappnet.....
 
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