• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurzarbeit

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Ich hab mal eine Frage, hab im Forum schon überall gesucht aber nichts gefunden. Hoffentlich hab ich da nichts übersehen, also bitte entschuldigt, falls es das Thema schon gibt.

Ich studiere in TZ an der Fernuni WiWi und arbeite Vollzeit. Mein Arbeitgeber hat jetzt Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet. Hat das für mein Studium irgend eine Auswirkung? Muss ich das Studium beim Arbeitgeber oder Arbeitsamt melden? Weil beide wissen davon nichts und sollen das eigentlich auch nicht erfahren.

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus.

LG nikkiaki
 
Hallo
Also ich habe auf dem Arbeitsamt schon kuriose Erfahrungen gemacht. Ich bin arbeitslos geworden und habe das Studium angegeben. Daraufhin wollte mir der Sachbearbeiter die Zahlung verweigern, weil ich ja Student sei. DIESES IST FALSCH !!!! Das Studium der Fernuni darf zu keinerlei Einschränkungen beim Arbeitsamt führen, da Du dennoch einer Vollzeitarbeit nachgehen kannst !!!!!!!!!
Ich würde es dennoch angeben, weil das Verheimlichen bringt meist nix.
Bin seit 4 Wochen auch wieder arbeitssuchend und habe es angegeben. Diesmal hat die Bearbeiterin sofort gesagt, dass sei für sie unwesentlich.

Was den Arbeitgeber angeht, habe ich halt auch die Erfahrung, dass es besser ist nix zu sagen. Mein letzter Arbeitgeber (immerhin VW) war von dem Fernstudium nämlich gar nicht begeistert, wollte mir sogar den Urlaub zu den Prüfungen verweigern, was ihm sogar einmal gelungen ist. Einer Kollegin ging es genauso. Man hatte wahrscheinlich Angst, dass wir den Betrieb verlassen, wenn wir fertig studiert haben oder was auch immer. Zumindest wird mein nächster Arbeitgeber erst von dem Studium erfahren, wenn es abgeschlossen ist !!!!!!!
 
Hallo
Also ich habe auf dem Arbeitsamt schon kuriose Erfahrungen gemacht. Ich bin arbeitslos geworden und habe das Studium angegeben. Daraufhin wollte mir der Sachbearbeiter die Zahlung verweigern, weil ich ja Student sei. DIESES IST FALSCH !!!! Das Studium der Fernuni darf zu keinerlei Einschränkungen beim Arbeitsamt führen, da Du dennoch einer Vollzeitarbeit nachgehen kannst !!!!!!!!!
Ich würde es dennoch angeben, weil das Verheimlichen bringt meist nix.
Bin seit 4 Wochen auch wieder arbeitssuchend und habe es angegeben. Diesmal hat die Bearbeiterin sofort gesagt, dass sei für sie unwesentlich.

Was den Arbeitgeber angeht, habe ich halt auch die Erfahrung, dass es besser ist nix zu sagen. Mein letzter Arbeitgeber (immerhin VW) war von dem Fernstudium nämlich gar nicht begeistert, wollte mir sogar den Urlaub zu den Prüfungen verweigern, was ihm sogar einmal gelungen ist. Einer Kollegin ging es genauso. Man hatte wahrscheinlich Angst, dass wir den Betrieb verlassen, wenn wir fertig studiert haben oder was auch immer. Zumindest wird mein nächster Arbeitgeber erst von dem Studium erfahren, wenn es abgeschlossen ist !!!!!!!
Tag,

ist es auch unabhängig davon, ob man in TZ oder VZ studiert? Irgendwo machte der Status doch schon was aus. Immerhin kann man als VZ-Student einige studentische Dinge in Anspruch nehmen, z. B. BAföG.

Deine anderen Aussagen scheinen teilweise wirklich Gang und Gebe zu sein ... :dunce:
Ob diese Unternehmen "normale" Fortbildungen gestatten? :hmmm:

Ich muss jetzt weg.
 
Ich weiß es zwar nicht sicher, bin aber der Meinung, dass es für das AA und den Arbeitgeber in dem Fall irrelevant ist. Denn bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld geht es nicht darum, dem Arbeitsmarkt anderweitig zur Verfügung zu stehen, was bei einem VZ(!)-Studium nicht gegeben ist. Es geht vielmehr darum einen Gehaltsverlust durch geringere Arbeitszeiten zumindest teilweise durch den Staat auszugleichen.

Etwas anders könnte sich die Sache gestalten, wenn Du aufgrund der Kurzarbeit zu Weiterbildungsmaßnahmen geschickt werden sollst. Auch das kommt vor. Aber so lange Dein Studium Dich nicht daran hindert an einer Weiterbildung teilzunehmen (und wie sollte es das, Du hast ja vor der Kurzarbeit auch voll gearbeitet), spielt es auch dann keine Rolle.

Das ist aber nur meine Ansicht. Rechtlich sicher ist das nicht, da ich die Rechtsgrundlagen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht kenne.
 
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