• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Kurswiederholungen

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an die Jenigen, die sich da hoffentlich schon was besser auskennen als ich 🙂

Also ich möchte 2 Kurse als Wiederholer belegen, die ich leider noch nicht bearbeiten konnte. Ich hatte sie im laufenden Semester belegt, wollte die Kurse aber anstatt im WS 08/09 erst im übernächsten Semester also SS 09 als Wiederholer belegen.

Geht das auch? ... 😕

Oder muss ich sie dann zwangsweise jetzt auch schon wieder eintragen ?

Vielen Dank im voraus.

Jessica
 
Du kannst auch das Semester zwischendrin auslassen. Je nach Fach bietet es sich aber trotzdem an, das WH-Kennzeichen zu setzen, da man ja die EAs bekommt und zusätzliches Übungsmaterial kann nie schaden😉.

LG
Lianea
 
Spielt es eigentlich eine rolle bzw. habe ich irgendwelche "nachteile" dadurch, wenn ich trotz klausurzulassung den kurs im nächsten semester noch einmal als wiederholer belege??
ich habe die zulassung zwar, konnte aber die Klausur in dem semester noch nicht schreiben und dachte ich belege als wiederholer um noch ein bißchen mehr übung zu bekommen durch die eas.
 
spielt es eigentlich eine rolle bzw. habe ich irgendwelche "nachteile" dadurch, wenn ich trotz klausurzulassung den kurs im nächsten semester noch einmal als wiederholer belege??

Nein du hast keine Nachteile davon. Es sei denn du bist Akademiestudentin und zahlst 10 Euro pro SWS Wiederholergebühr 😉. Dann wären die Kosten vielleicht ein "Nachteil", je nachdem wie man das bewertet. Manchmal klappts halt nicht mit der Klausur in dem Semester in dem man die Zulassung bekommen hat. Das ist nichts schlimmes 🙂.
 
Wiederholungsversuche

Hallo!
Meine Frage: Ich habe im 1. Semester den BGBI Kurs belegt und die Klausur nicht bestanden. Jetzt habe ich in diesem Semester den Kurs als Wiederholer belegt, aber keine Zeit zum Lernen.
Daher würde ich in diesem Semester keine Klausur schreiben wollen, sondern den Kurs im nächsten Semester nochmals belegen und dann die Klausur mitschreiben...

Zählt die Belegung eines Kurses ansich auch schon als Wiederholungsversuch, oder geht es bei den 3 Versuchen die man hat um die reine Klaus, die man bestehen muss???

Hoffe auf schnelle Antwort!!!

Gruß, Steffi
 
Hallo!
Meine Frage: Ich habe im 1. Semester den BGBI Kurs belegt und die Klausur nicht bestanden. Jetzt habe ich in diesem Semester den Kurs als Wiederholer belegt, aber keine Zeit zum Lernen.
Daher würde ich in diesem Semester keine Klausur schreiben wollen, sondern den Kurs im nächsten Semester nochmals belegen und dann die Klausur mitschreiben...

Zählt die Belegung eines Kurses ansich auch schon als Wiederholungsversuch, oder geht es bei den 3 Versuchen die man hat um die reine Klaus, die man bestehen muss???

Hoffe auf schnelle Antwort!!!

Gruß, Steffi

Die reine Belegung eines Kurses zählt nicht als Klausurwiederholungsversuch. Falls du dich aber zur Klausur angemeldet hattest, solltes du dich auf jeden Fall wieder abmelden, weil unentschuldigtes Fernbleiben als Fehlversuch gewertet wird.

LG
Lianea
 
jetzt hab ich auch mal eine Frage.
Angenommen ich schreib nächste Woche eine Klausur, besteh die nicht und beleg es danach nochmal als Wiederholer. Dann bekomm ich ja die EAs nochmal zugeschickt, muss ich die dann Lösen um wieder zugelassen zu werden oder reicht es, dass ich in diesem Semester die benötigte Anzahl an EAs bestanden hab?

LG,
Kara
 
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