Kursmaterial Änderungen?!
532 = 41820?!
KE 1 = keine Änderungen
KE 2 = Änderung:
.........Stoffeingrenzung: S.1
Alt 532:
Für Studierende des Kurses 0646 in den Fächern Geld und Kredit sowie Geld- und Währungspolitik ist die gesamte Kurseinheit prüfungsrelevant. Hierzu
gibt es keine Stoffeingrenzung.
Neu:41820
Diese Soffeingrenzung gilt sowohl für Studierende der Fächer AVWL und VWT des Diplomstudiengangs, als auch für des Studierende des B-Moduls "31841 Globalisierung und interantionale Wirtschaftsbeziehungen"
KE 3 = keine Änderungen
Bei Kurseinheit 1 + 3 + 4 wurde die Kursnummer lediglich mit einem Etikett überklebt.
532 = 41820?!
KE 1 = keine Änderungen
KE 2 = Änderung:
.........Stoffeingrenzung: S.1
Alt 532:
Für Studierende des Kurses 0646 in den Fächern Geld und Kredit sowie Geld- und Währungspolitik ist die gesamte Kurseinheit prüfungsrelevant. Hierzu
gibt es keine Stoffeingrenzung.
Neu:41820
Diese Soffeingrenzung gilt sowohl für Studierende der Fächer AVWL und VWT des Diplomstudiengangs, als auch für des Studierende des B-Moduls "31841 Globalisierung und interantionale Wirtschaftsbeziehungen"
KE 3 = keine Änderungen
Bei Kurseinheit 1 + 3 + 4 wurde die Kursnummer lediglich mit einem Etikett überklebt.