• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit I Seite 26

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
KE I Seite 26

Hallo,

mein Gehirn funktioniert gerade einfach nicht logisch, darum meine Bitte, kann mir jemand mal den Text zum § 167 Abs. 2 und 3 HGB und die Zusatzbemerkung auf Seite 26 KE I in einfachen Worten erläutern. Für mich stehen sie irgendwie im Widerspruch zueinander?

Dankeee!

LG Justicia
 
Also ich verstehe das so:
Der Kommanditist haftet nur begrenzt und zwar im Umfang seiner Einlage. Nach § 120 HGB (auf den in 167 verwiesen wird) wird der Verlust den Anteilen abgerechnet, der Gewinn diesen "gutgeschrieben". Beim Kommanditisten gilt dies nur so lange, wie dies im Umfang seiner Einlage ist. Er muss nämlich nicht alles sofort "einzahlen".
Beispiel: Kommanditist A ist mit 10.000 GE an B-KG beteiligt. Bisher hat er 5000 GE auf seine Einlage geleistet. Macht die KG Gewinn, wird ihm sein Gewinnanteil nur bis zur Höhe seiner Einlage, also 10.000 GE angerechnet. (Er kann seinen Firmenanteil also nicht einfach erhöhen, nur weil die KG Gewinne macht). Gleichzeitig gilt für ihn, dass bei einem Verlust der KG er nur in der Höhe haftet, wie seine Einlage ist. Das heißt, bei einem Verlustanteil von 20.000 GE werden ihm jedoch nur bis zu 10.000 GE "abgerechnet".
Einen Widerspruch sehe ich hier nicht. Es muss jedoch der Unterschied zwischen dem Kommanditisten und dem Komplementär beachtet werden. Der Komplementär haftet nämlich mit seinem gesamten Privatvermögen.

Gruß
Ursula
 
Dr Franke Ghostwriter
Vielen Dank für deine Erklärung, soweit ist bei mir auch alles klar, aber dann kommt auf Seite 26 in Kurseinheit I noch folgende Aussage, dass es vorkommen kann, dass das Kapitalkonto eines Kommanditisten einen negativen Betrag ausweist oder dass das Kapitalkonto des Kommanditisten vorübergehend einen höheren Betrag ausweist als der Kapitalanteil ist. Im Gesetz steht aber, dass dies nicht der Fall sein darf (so verstehe ich es jedenfalls). Darum für mich hier der Widerspruch???

Oder ist einfach nur gemeint, dass trotz den gesetzlichen Bestimmungen Bewegungsfreiheit (nur vorübergehend) ist?

Liebe Grüße

Justicia
 

Weiter lesen

Oben