KE I Beispiel 3 (Seite 11)
Hallo ihr Lieben,
gehe gerade die Übungsaufgaben und Beispiele noch einmal durch und mir kommt oben genanntes Beispiel lateinisch vor:
Die 5 Gründer verpflichten sich jeweils 2.000 Aktien im Nennbetrag von 50 GE/Aktie zu übernehmen, allerdings 80 GE/Aktie an die in Gründung befindliche Gesellschaft zu zahlen. Dieser Vorgang wird in diesem Beispiel folgendermaßen verdeutlicht (Angaben in 1.000 GE):
Bankguthaben 800 an
Gezeichnetes Kapital 500
Kapitalrücklage 300
Meiner Logik zufolge müsste aber bei 2.000 Aktien folgende Beträge da stehen:
Bankguthaben 1.600 an
Gezeichnetes Kapital 1.000
Kapitalrücklage 600
Oder liege ich da völlig daneben? Wäre für Tipps dankbar...
Liebe Grüße
Justicia
Hallo ihr Lieben,
gehe gerade die Übungsaufgaben und Beispiele noch einmal durch und mir kommt oben genanntes Beispiel lateinisch vor:
Die 5 Gründer verpflichten sich jeweils 2.000 Aktien im Nennbetrag von 50 GE/Aktie zu übernehmen, allerdings 80 GE/Aktie an die in Gründung befindliche Gesellschaft zu zahlen. Dieser Vorgang wird in diesem Beispiel folgendermaßen verdeutlicht (Angaben in 1.000 GE):
Bankguthaben 800 an
Gezeichnetes Kapital 500
Kapitalrücklage 300
Meiner Logik zufolge müsste aber bei 2.000 Aktien folgende Beträge da stehen:
Bankguthaben 1.600 an
Gezeichnetes Kapital 1.000
Kapitalrücklage 600
Oder liege ich da völlig daneben? Wäre für Tipps dankbar...
Liebe Grüße
Justicia