• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit 610 bzw. 621 / 1 - Aufgabe 11

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KE 610 bzw. 621 / 1 - Aufgabe 11

Aufgabe:
X erhält Arbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Welcher Einkommensart ist die zuzuordnen bzw. welceh einkommensteuerlichen Folgen ergeben sich

Musterlösung
Das Arbeitslosengeld aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zählt gem. § 3 Nr. 2 EStG zu den steuerfreien Einnahmen und ist im Rahmen des Preogressionsvorbehalt bei der Bestimmung des Steuersatzes zu berücksichtigen (§ 32 b Nr. 1 a EStG)

Soweit klar - aber welcher der 7 Einkunftsarten ist die zuzuordnen? Ich habe es nichtselbstständiger Tätigkeit zugeordnet - bin mir aber nicht sicher, ob Nr. 7 iVm mit § 22 nicht richtig wäre - z.B. Überbrückungsgeld steht explizit in § 22 Nr. 4 EStG
 
Ich bin mir auch nicht sicher. Meine Vermutung wäre § 22 Nr. 1 "Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören".
 
Dr Franke Ghostwriter
Es ist keiner Steuerart zuzurechnen, es gehört zu den sog. "Progressionseinkünften"...

Nachtrag: siehe KE 1 zu 621(610), Seite 13 (das ist es zumindest bei mir):
"Einnahmen, die nicht als Bestandteil der Einkünfte zu erfassen sind, nennt das EStG in den §§3 und 3b."
 
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