• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit 5 Seite 38

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KE 5, S. 38

Buon giorno,

steh hier grad total auf der Leitung bzgl. Beispiel zum Kapitel 5.2.3.

Im Text wird ausfuehrlich erklaert, weshalb die MWSt bei Einstellung in die PWB nicht korrigiert werden darf, weil alleine die Moeglichkeit eines Forderungsausfalls eben kein tatsaechlicher Forderungsausfall ist. Eine quasi Vorabkorrektur der MWSt sei deshalb nicht zulaessig.

Auf den T-Konten wird dann aber doch ein Betrag gebucht, der meiner Meinung nach dem korrigierten Wert entspricht. Auf Konto 232/Einstellung in die PWB werden 50EUR gebucht (entspricht einer 5%igen PWB von einem Forderungsbetrag von 1000EUR). Meiner Meinung nach muessten hier aber 55EUR gebucht werden (entspraeche der 5%igen PWB aus einem Forderungsbetrag von 1100EUR, also dem unkorrigierten Wert).

Kann mal bitte jemand ein Auge drauf werfen und mir sagen, wo ich da den Denkfehler hab?

Vielen Dank!
Caro
 
Die Buchungen sind richtig so. Vor der Buchung einer PWB musst Du aus dem Forderungsbetrag die MwSt rausrechnen, d.h. die PWB darf nur vom Nettobetrag berechnet werden. Siehe hierzu KE 3, Seite 46, mittlerer Absatz am Ende: "Bei der Bestimmung des für die Pauschalwertberichtigung zugrunde gelegten Forderungsbestandes ist also die Mehrwertsteuer vorher herauszurechnen".
 
Dr Franke Ghostwriter
Ach, meine Guete, ich bin ja knagge :auweia: Logisch, ich darf ja eben NICHT die MWSt miteinrechnen, weil ich ja dann mehr abschreiben und somit meinen Erfolg nicht mehr korrekt ausweisen wuerde.

Sorry, manchmal ist die Leitung schon wirklich sehr lang :lachen:

Dank Dir, Krizz, fuer Deine Antwort!
Ciao, Caro
 
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