KE 5, S. 38
Buon giorno,
steh hier grad total auf der Leitung bzgl. Beispiel zum Kapitel 5.2.3.
Im Text wird ausfuehrlich erklaert, weshalb die MWSt bei Einstellung in die PWB nicht korrigiert werden darf, weil alleine die Moeglichkeit eines Forderungsausfalls eben kein tatsaechlicher Forderungsausfall ist. Eine quasi Vorabkorrektur der MWSt sei deshalb nicht zulaessig.
Auf den T-Konten wird dann aber doch ein Betrag gebucht, der meiner Meinung nach dem korrigierten Wert entspricht. Auf Konto 232/Einstellung in die PWB werden 50EUR gebucht (entspricht einer 5%igen PWB von einem Forderungsbetrag von 1000EUR). Meiner Meinung nach muessten hier aber 55EUR gebucht werden (entspraeche der 5%igen PWB aus einem Forderungsbetrag von 1100EUR, also dem unkorrigierten Wert).
Kann mal bitte jemand ein Auge drauf werfen und mir sagen, wo ich da den Denkfehler hab?
Vielen Dank!
Caro
Buon giorno,
steh hier grad total auf der Leitung bzgl. Beispiel zum Kapitel 5.2.3.
Im Text wird ausfuehrlich erklaert, weshalb die MWSt bei Einstellung in die PWB nicht korrigiert werden darf, weil alleine die Moeglichkeit eines Forderungsausfalls eben kein tatsaechlicher Forderungsausfall ist. Eine quasi Vorabkorrektur der MWSt sei deshalb nicht zulaessig.
Auf den T-Konten wird dann aber doch ein Betrag gebucht, der meiner Meinung nach dem korrigierten Wert entspricht. Auf Konto 232/Einstellung in die PWB werden 50EUR gebucht (entspricht einer 5%igen PWB von einem Forderungsbetrag von 1000EUR). Meiner Meinung nach muessten hier aber 55EUR gebucht werden (entspraeche der 5%igen PWB aus einem Forderungsbetrag von 1100EUR, also dem unkorrigierten Wert).
Kann mal bitte jemand ein Auge drauf werfen und mir sagen, wo ich da den Denkfehler hab?
Vielen Dank!
Caro