KE 5 S. 31 II 1. die einfache Schriftform
Hallo Leute.
Also entweder liegts daran, dass ich schon zu lange vor den Unterlagen sitze und deshalb auffassungsmäßig nicht mehr ganz fit bin oder an der angegebenen Stelle (s. Thema) widerspricht sich der Text:
Hallo Leute.
Also entweder liegts daran, dass ich schon zu lange vor den Unterlagen sitze und deshalb auffassungsmäßig nicht mehr ganz fit bin oder an der angegebenen Stelle (s. Thema) widerspricht sich der Text:
Muss der Aussteller jetzt unterschreiben (Satz 1) oder nicht (Satz 2) oder kann er oder ist hier gar ein Unterschied zw. Urkunde und Urkundentext gemeint?Zitat Seite 31 unten -S. 32 oben
Die einfache Schriftform ist gewahrt, wenn eine Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird (126 Abs. 1). Der Aussteller muss den Urkundentext nicht selbst unterschreiben. Es ist ausreichend, zugleich aber auch notwendig, dass der Erklärende die Urkunde unterschreibt.