• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit 4 EBWL

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KE 4 EBWL

Hi!
denkt ihr, dass in der Klausur aus der KE 4 auch inhalte abgefragt werden? im inhaltsverzeichnis der einzelnen kurse ist sie ja noch nicht mal erwähnt.
Jörg
 
Jona, diese Frage wurde in diesem Forum bereits mehrfach gestellt: #?t=31972

Die KE4 ist definitiv Klausurrelevant, da keine Einschränkungen existieren. Aufgrund des fehlenden Inhaltsverzeichnisses wird die KE bestimmt nicht gestrichen!
 
Kann mir einer was zu den bilanzkennzahlen helfen:

was genau ist denn das monetäre umlaufvermögen? ist das dann als solches in der Aufgabe gegeben?

ich mein, hat jemand infos von dozenten oder so bekommen?
 
Ich bin mir auch nicht wirklich sicher, irgendwo stand mal Du musst noch die Verbindlichkeiten von den Forderungen abziehen... ( in irgend einem anderen Kurs)

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen das wir da was zusammensetzen müssen , da das im Kurstext ja gar nicht eindeutig definiert wurde. Ich denke wenn die Kennzahlen abgefragt werden, dann entweder in Form der Formeln, oder das die Größen dann wie in der Formel angegeben sond.

ZM= 50
MUV= 100
KFK = 70

etc.

VG,

NIK
 
Dr Franke Ghostwriter
Das kann ich mir nicht vorstellen das die Verbindlichkeiten abgezogen werden müssen?!

In BWL1 ist MUV als LM + Ford definiert!

Die KE 4 war bei mir noch nicht Klausurrelevant, deshalb habe ich die auch nicht gelesen
 

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