KE 4 Aufgabe 3
Hier wird gefragt, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt.
Maßgeblich ist dabei , wo sich der Ort der sonstigen Leistung befindet.
Die grundsätzliche Regelung des § 3a Abs. 1 UStG besagt, der Ort der sonstigen Leistung ist der Ort von dem aus der Unternehmer (der die Leistung erbringt) sein Unternehmen betreibt.
In der LSg. wir aber auf die Ausnahmeregelung des § 3a Abs. 3 UStG verwiesen in Verbindung mit § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG.
Kann mir hier jemand weiterhelfen??🙂
LG, Phil
Hier wird gefragt, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt.
Maßgeblich ist dabei , wo sich der Ort der sonstigen Leistung befindet.
Die grundsätzliche Regelung des § 3a Abs. 1 UStG besagt, der Ort der sonstigen Leistung ist der Ort von dem aus der Unternehmer (der die Leistung erbringt) sein Unternehmen betreibt.
In der LSg. wir aber auf die Ausnahmeregelung des § 3a Abs. 3 UStG verwiesen in Verbindung mit § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG.
- Zu § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG.:
- Zu § 3a Abs. 3 UStG:
Kann mir hier jemand weiterhelfen??🙂
LG, Phil