• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit 4 Aufgabe 3

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KE 4 Aufgabe 3

Hier wird gefragt, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt.
Maßgeblich ist dabei , wo sich der Ort der sonstigen Leistung befindet.

Die grundsätzliche Regelung des § 3a Abs. 1 UStG besagt, der Ort der sonstigen Leistung ist der Ort von dem aus der Unternehmer (der die Leistung erbringt) sein Unternehmen betreibt.

In der LSg. wir aber auf die Ausnahmeregelung des § 3a Abs. 3 UStG verwiesen in Verbindung mit § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG.

  • Zu § 3a Abs. 4 Nr. 9 UStG.:
Mir ist nicht klar, weshalb der Kugellagerfarikant = Empfänger kein Unternehmer sein soll oder weshalb sonst dieser Abschnitt Anwendung findet.
  • Zu § 3a Abs. 3 UStG:
Genausowenig kann ich erkennen, wo der Zusammenhang zum geschilderten Sachverhalt mit diesem Paragraphen besteht.

Kann mir hier jemand weiterhelfen??🙂

LG, Phil
 
Kann es sein, dass du schon mit einem 2010er Umsatzsteuergesetz arbeitest?
Das Skript ist ja schon ein wenig älter und § 3 a UStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 (gültig ab 1.1.2010) geändert.

Nach der alten Rechtslage lautete § 3 a Abs. 4 Nr. 9 UStG:
" Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind: der Verzicht ganz oder teilweise eine gewerbliche Tätigkeit (...) auszuüben".
unf Abs. 3: "Ist der Empfänger einer der in Abs. 4 bezeichneten sonstigen Leistung ein Unternehmer,....."

Erst der neue § 3 Abs. 4 UStG setzt eine Leistung an einen Nichtunternehmer voraus.
 
Kann es sein, dass du schon mit einem 2010er Umsatzsteuergesetz arbeitest?
Das Skript ist ja schon ein wenig älter und § 3 a UStG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 (gültig ab 1.1.2010) geändert.

Nach der alten Rechtslage lautete § 3 a Abs. 4 Nr. 9 UStG:
" Sonstige Leistungen im Sinne des Absatzes 3 sind: der Verzicht ganz oder teilweise eine gewerbliche Tätigkeit (...) auszuüben".
unf Abs. 3: "Ist der Empfänger einer der in Abs. 4 bezeichneten sonstigen Leistung ein Unternehmer,....."

Erst der neue § 3 Abs. 4 UStG setzt eine Leistung an einen Nichtunternehmer voraus.

Ja,
Danke für den Hinweis. Ich sollte ab und an auch mal die Fußnoten lesen ...
 
Dr Franke Ghostwriter
ich arbeite auch mit dem neuen Gesetz.
Ich dachte immer, dass Paragrafen nicht komplett sinnändernd umgeschrieben werden sondern dann wegfallen und neue entstehen?

Wie ist denn jetzt die Lösung nach dem neuen Gesetz?
Ich würde sagen nach §3a Abs. 2: Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird (vorbehaltlich der §§...) an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
(In Verbindung mit §3 Abs.9, Sonstige Leistung kann auch in Unterlassen bestehen…

==> Folglich ist der Ort auch hier Hamburg und die Umsätze sind nach §1 Abs. 1 steuerbar und steuerpflichtig, oder?

Wäre diese Lösung in der Klausur richtig oder muss ich mich nach der Alten Fassung richten? Dann bräuchte ich nämlich noch ein altes Gesetz.

Grüße
Wolfgang
 
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