KE 4 Analyse von Wertpapieren
Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zum Modul Banken und Börsen, KE 4, Analyse von Wertpapiergeschäften
S. 57-58 Fixgeschäfte und Kassageschäfte
In t = 0 kauft der Käufer Aktien und der Verkäufer verkauft diese.
Unter der Annahme C > CB macht der Käufer einen Gewinn.
Der Verkäufer hat nach ihren Angaben einen Verlust. Aus meiner Sicht hat er den Verkaufserlös aus t = 0 und den hat er immer noch in t = 1 und wenn er dies festverzinslich angelegt hätte, hätte er auch einen Gewinn.
Wieso soll also der Verkäufer einen Verlust haben???
S. 72 ff. (b2) Verkauf von Verkaufsoptionen und Kauf einer Aktie
Strategie 4 (S4)
Unter den Annahmen auf Seite 68 hat der Anleger genau 200 GE Anfangskapital.
Unter S4 schreiben die aber, dass er 10 Puts verkauft und 200 GE festverzinslich anlegt.
Demzufolge setzt sich das Anfangskapital aus 200 GE zzgl. der Optionen zusammen, bei einem Optionspreis von 20 macht das gleich 400 GE Anfangskapital!
Bei S1 und der Annahme C=220 in t = 1, hätte der Anleger einen Gewinn von 20 GE.
Bei S4 hätte der Anleger einen Gewinn von 220 GE, wenn man die Erläuterungen auf Seite 73 heranzieht. Der Vergleich ist aber nicht korrekt, da nicht vom selben Anfangskapital ausgegangen wird.
Wenn man also die Strategien vergleicht, sollte man vom gleichen Anfangskapital ausgehen können, denke ich! Das macht den Vergleich einfacher.
Auf Grund der Darstellungen kommen die zu dem Schluss auf Seite 73:
„Sein Gewinn bleibt auf den vereinnahmten Optionspreis … begrenzt.“
Dies ist nicht korrekt, denn wenn er 10 Optionsscheine verkauft, muss er sie vorher auch erworben haben. Unter der Annahme, dass die Optionspreise beim Kauf und Verkauf gleich waren, hat er durch den Verkauf der Optionen gar keinen Gewinn!
Die Sichtweise wäre also nur möglich, wenn der hier zu betrachtende Anleger der Emittent der Optionsscheine ist.
Ich gehe aber beim Lesen des Skriptes davon aus, dass ein ganz normal agierender Marktteilnehmer (Otto-Normal-Verbraucher) gemeint ist.
Hier sollte unter den Annahmen Seite 68 genau differenziert werden, ob der zu betrachtende Anleger Emittenteneigenschaft haben soll, denn ein Otto-Normal-Verbraucher kann keine Optionsscheine emittieren und somit auch keinen „vereinnahmten Optionspreis“ als Gewinn ausweisen.
Die Problematik mit dem Anfangskapital setzt sich in S5, S7 usw. fort.
S. 83 Übungsaufgabe 4.03
Anleger MUTIG hat ein Anfangskapital von 100T GE. Die legt er in 500 Aktien der Phoenix AG an.
Nach 4 Monaten (Lösung Seite 110-111) kauft er Puts und verkauft Calls. Von welchem Kapital? Und die Calls muss er ja auch schon vorher irgendwann erworben haben!
Es steckt doch alles in den Aktien drin und die will er nicht verkaufen auf Grund der Steuern.
Und das Emissionsdatum der Optionsscheine bezieht sich also auf den Zeitpunkt vor 4 Monaten oder nach 4 Monaten?
Der Optionspreis ist 20, zum Zeitpunkt vor 4 Monaten oder nach 4 Monaten?
Oder soll es sich hier um 12-Monats-Optionen handeln, die nach den 4 Monaten fällig sind, somit schon 12 Monate am Markt waren?
Auf jeden Fall hat MUTIG durch den Verkauf der Kaufoptionen einen Erlös. Die kann er ja frühestens vor 4 Monaten (also in t = 0) gekauft haben, sofern sie da schon emittiert waren. Somit ist er ganze 4 Monate investiert in den Kaufoptionen und erlöst allenfalls nach 4 Monaten mit diesem Verkauf einen steuerpflichtigen Gewinn, da die Spekulationsfrist 12 Monate beträgt. (auch abhängig vom vorherigen Kaufpreis der Kaufoptionen).
Die Aufgabenstellung hinterlässt bei mir eine Menge Fragen, die es mir nicht möglich machen, die Aufgabe zu lösen bzw. ihre angegebene Lösung zu verstehen!!!
Wo kommen denn 100 Euro steuerfreier Kursgewinn her?
Natürlich kann ich die 100 aus der Grafik lesen, aber ich kann die Grafik nicht logisch im Hinblick auf die Aufgabenstellung nachvollziehen.
Vielleicht hat jemand ein paar Ideen!
Gruß
Thomas
Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zum Modul Banken und Börsen, KE 4, Analyse von Wertpapiergeschäften
S. 57-58 Fixgeschäfte und Kassageschäfte
In t = 0 kauft der Käufer Aktien und der Verkäufer verkauft diese.
Unter der Annahme C > CB macht der Käufer einen Gewinn.
Der Verkäufer hat nach ihren Angaben einen Verlust. Aus meiner Sicht hat er den Verkaufserlös aus t = 0 und den hat er immer noch in t = 1 und wenn er dies festverzinslich angelegt hätte, hätte er auch einen Gewinn.
Wieso soll also der Verkäufer einen Verlust haben???
S. 72 ff. (b2) Verkauf von Verkaufsoptionen und Kauf einer Aktie
Strategie 4 (S4)
Unter den Annahmen auf Seite 68 hat der Anleger genau 200 GE Anfangskapital.
Unter S4 schreiben die aber, dass er 10 Puts verkauft und 200 GE festverzinslich anlegt.
Demzufolge setzt sich das Anfangskapital aus 200 GE zzgl. der Optionen zusammen, bei einem Optionspreis von 20 macht das gleich 400 GE Anfangskapital!
Bei S1 und der Annahme C=220 in t = 1, hätte der Anleger einen Gewinn von 20 GE.
Bei S4 hätte der Anleger einen Gewinn von 220 GE, wenn man die Erläuterungen auf Seite 73 heranzieht. Der Vergleich ist aber nicht korrekt, da nicht vom selben Anfangskapital ausgegangen wird.
Wenn man also die Strategien vergleicht, sollte man vom gleichen Anfangskapital ausgehen können, denke ich! Das macht den Vergleich einfacher.
Auf Grund der Darstellungen kommen die zu dem Schluss auf Seite 73:
„Sein Gewinn bleibt auf den vereinnahmten Optionspreis … begrenzt.“
Dies ist nicht korrekt, denn wenn er 10 Optionsscheine verkauft, muss er sie vorher auch erworben haben. Unter der Annahme, dass die Optionspreise beim Kauf und Verkauf gleich waren, hat er durch den Verkauf der Optionen gar keinen Gewinn!
Die Sichtweise wäre also nur möglich, wenn der hier zu betrachtende Anleger der Emittent der Optionsscheine ist.
Ich gehe aber beim Lesen des Skriptes davon aus, dass ein ganz normal agierender Marktteilnehmer (Otto-Normal-Verbraucher) gemeint ist.
Hier sollte unter den Annahmen Seite 68 genau differenziert werden, ob der zu betrachtende Anleger Emittenteneigenschaft haben soll, denn ein Otto-Normal-Verbraucher kann keine Optionsscheine emittieren und somit auch keinen „vereinnahmten Optionspreis“ als Gewinn ausweisen.
Die Problematik mit dem Anfangskapital setzt sich in S5, S7 usw. fort.
S. 83 Übungsaufgabe 4.03
Anleger MUTIG hat ein Anfangskapital von 100T GE. Die legt er in 500 Aktien der Phoenix AG an.
Nach 4 Monaten (Lösung Seite 110-111) kauft er Puts und verkauft Calls. Von welchem Kapital? Und die Calls muss er ja auch schon vorher irgendwann erworben haben!
Es steckt doch alles in den Aktien drin und die will er nicht verkaufen auf Grund der Steuern.
Und das Emissionsdatum der Optionsscheine bezieht sich also auf den Zeitpunkt vor 4 Monaten oder nach 4 Monaten?
Der Optionspreis ist 20, zum Zeitpunkt vor 4 Monaten oder nach 4 Monaten?
Oder soll es sich hier um 12-Monats-Optionen handeln, die nach den 4 Monaten fällig sind, somit schon 12 Monate am Markt waren?
Auf jeden Fall hat MUTIG durch den Verkauf der Kaufoptionen einen Erlös. Die kann er ja frühestens vor 4 Monaten (also in t = 0) gekauft haben, sofern sie da schon emittiert waren. Somit ist er ganze 4 Monate investiert in den Kaufoptionen und erlöst allenfalls nach 4 Monaten mit diesem Verkauf einen steuerpflichtigen Gewinn, da die Spekulationsfrist 12 Monate beträgt. (auch abhängig vom vorherigen Kaufpreis der Kaufoptionen).
Die Aufgabenstellung hinterlässt bei mir eine Menge Fragen, die es mir nicht möglich machen, die Aufgabe zu lösen bzw. ihre angegebene Lösung zu verstehen!!!
Wo kommen denn 100 Euro steuerfreier Kursgewinn her?
Natürlich kann ich die 100 aus der Grafik lesen, aber ich kann die Grafik nicht logisch im Hinblick auf die Aufgabenstellung nachvollziehen.
Vielleicht hat jemand ein paar Ideen!
Gruß
Thomas