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Kurseinheit 3: Einsendeaufgabe - Modul 55304: MMV - Strafprozessrecht

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KE 3: Einsendeaufgabe - Modul 55304: MMV - Strafprozessrecht

Ich will auch mal einen Thread eröffnen 😀

die Lotse - Aufgaben zur KE 3 sind eingetroffen ... und ich hab für Aufgabe 1 sogar schon Lösungsvorschläge 😱

A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt

hoffe wie immer auf eine rege Diskussion
 
Aufgabe 2
A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt

Aufgabe 3
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - falsch

Aufgabe 4
A - falsch
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt
E - falsch
 
Streber 😀
ich hab die Lotse noch gar nicht. Hab heute aber die EA zur Post gebracht. Bald ist der Stress zu Ende und die Vorbeeitung auf die Klausuren kann beginnen :
 
Dito,

ich habe bisher weder das Skript zum Strafverfahrensrecht noch die LOTSE dazu bekommen. Ihr legt aber ein Mördertempo vor, Respekt! Ich sitze immer noch an der 2. EA zum Verwaltungsprozessrecht, nachem ich mich gefühlte 2 Jahre mit der EA zum Polizei- und Ordnungsrecht im Mastermodul Öffentliches Recht rumgeschlagen habe und nach der Durchsicht der Lösungsskizze frustriert feststellen musste, dass ich iregenwie ganz andere Dinge geprüft habe!

Gruß Sebastian.
 
Also ich habe Donnerstag ein großes Paket erhalten mit MMV 3, MMS 3 und Phil 1. da ich in MMV auf jeden Fall die Klausur schreiben werde (außer es kommt Strafprozessrecht dran 😱 ), wollte ich die EA gleich als erstes erledigen. außerdem gehen die Lotse-Aufgaben schneller 😎

@rudi
ich finde die unmittelbare Klausurvorbereitung deutlich stressiger als den Termindruck bei den EA´s

@sebastian
kannst mich ruhig anschreiben, wenn du Probleme im ööf. Recht hast. ich bin da berufsbedingt relativ sattelfest 😉

Aufgabe 5
A - korrekt
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt
E - falsch

Aufgabe 6
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - falsch

Aufgabe 7
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - korrekt
 
Aufgabe 8
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - falsch

Aufgabe 9
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - korrekt

wo findet ihr im Skript etwas zu Aufgabe 10?? ich habe wahrscheinlich meine falsche Lesebrille auf ... finde jedenfalls dazu nirgends etwas 😱
also hilft nur ein Blick ins Gesetz - § 257c StPO
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - korrekt

ich hoffe auf eine rege Diskussion, da ich mir bei vielen Antworten extrem unsicher bin ... von Flüchtigkeitsfehlern ganz zu schweigen :rolleyes
 
ich stelle mal meine abweichenden Antworten (nach /) zur Diskussion (im Vergleich zu Bjoern1975) ein:

Aufgabe 1:
A - falsch
B - korrekt/falsch siehe S.74 abs. 2
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 2
A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 3
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 4
A - falsch
B - falsch
C - korrekt/falsch siehe S.10 3.Abs
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 5
A - korrekt
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 6
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - falsch
Aufgabe 7
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - korrekt
Aufgabe 8
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - falsch
Aufgabe 9
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - korrekt
Aufgabe 10
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - korrekt
 
Also nur 2 Abweichungen?!? das geht ja ...

werde mich zu den Abweichungen aber erst später äußern (muss erstmal Strafrecht & Philosophie machen) ... und hoffe, dass sich hier noch weitere Mitstreiter mit ihren Ergebnissen zu Wort melden
 
Ich bin zwar noch nicht soweit, habe mir aber mal eben die beiden Abweichungen angesehen.

Aufgabe 1:
Hier halte ich B für korrekt.
Sowohl § 102 als auch § 103 StPO setzten eine Auffindungsvermutung voraus, § 103 StPO stellt hinsichtlich des Konkretheitserfordernisses alleine strengere Anforderungen. Im Fall des § 102 StPO wird nicht vorausgesetzt, dass sich die Auffindungsvermutung auf bereits konkretisierte Tatsachen stützt. Für ihre Bejahung soll es genügen, wenn nach gesicherter kriminalistischer Erfahrung eine Vermutung besteht, der Durchsuchungszweck könne erreicht werden.

Aufgabe 4:
Ich halte C für falsch.
Denn das Gericht kann neben dem Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger bestimmen, wenn dies zur Sicherung des weiteren Verfahrens notwendig erscheint.Dem entsprechend setzt die Pflichtverteidigerbestellung nicht voraus, dass der Beschuldigte noch keinen Wahlverteidiger hat.

Gruß

Claudia
 
befinde mich auch erst in der Vorbereitung auf dieses Thema habe aber immerhin schon das Inhaltsverzeichnis durch und gebe, falls ich etwas zu Ergänzen habe, dieses hier zum Besten.
Bis dahin viel Spaß.
Gruß
Rudi
 
So, hab das Skript nun auch durch. Es gibt keien großartigen Abweichungen ich würde aber gerne wissen, woher tartans die Antworten zu Frage 10 hat. Da bin ich im Skript auch ein bischen leer ausgegangen.
Bei Frage 1 tendiere ich ebenfalls zu falsch, da im Skript steht, dass iR des 102 im Gegensatz zu 103 nicht voraussetzt... Deshalb auch für mich falsch. Ansonsten wie eben schon erwähnt bis auf die 10 der selben Meinung wie tartans

Gruß
Rudi
 
Ich habe ein paar Punkte anders:

Aufgabe 3

A richtig siehe Seite 44

Aufgabe 4

A richtig s. S 16
B falsch
C falsch
D richtig
E richtig Seite 18

Aufgabe 5

A richtig
B falsch
C richtig
D richtig E richtig Seite 110

Aufgabe 6

A richtig
B richtig
C ? Seite 49
D richtig
E falsch

Aufgabe 7

A falsch
B richtig
C falsch
D falsch
E ? Seite 116

Aufgabe 8

A richtig
B richtig
C richtig
D falsch
E falsch

Was sagt ihr dazu?
 
Lösungsvorschläge

Ich habe Rudis Vorschläge als Ausgangspunkt genommen.
Meine Anmerkungen sind so gekennzeichnet:
(//) Alternativen
(?) Zweifel
[] Begründungen

Aufgabe 1

A - falsch
B - korrekt (// korrekt: Seite 74 Abs. 2 Seite 2 schließt nicht AVermutung, nur kTatsachen aus)
C - korrekt
D - korrekt (// falsch: in Frage: "nach h.M.", in Skript: nach "überwiegender M." (S.75))
E - korrekt

Aufgabe 2
A - falsch
B - korrekt
C - korrekt
D - korrekt
E - korrekt

Aufgabe 3
A - falsch [Begründung, Seite 44: "unbestritten .., dass die (aH) gesetzeswidrig sind]
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - falsch

Aufgabe 4
A - falsch [Begründung: Beschuldigter hat bloßes Vorschlagsrecht, 142 I 3 StPO]
B - falsch (? dazu finde ich nichts im Skript)
C - korrekt (// falsch: PV auch möglich, wenn WV zur Verfahrenssicherung, Seite 18)
D - korrekt
E - falsch (? dazu ist mir die Begründung nicht klar, auch nicht durch Seite 18)

Aufgabe 5
A - korrekt
B - falsch
C - korrekt
D - korrekt (?, Skript Seite 110 Gliederungspunkt 8.3.1 Absatz I Seite 2)
E - falsch

Aufgabe 6
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch (// richtig: Seite 49 "regelt den int. Vollzug d unberührt bleibenden nat. Entsch.")
D - korrekt
E - falsch

Aufgabe 7
A - falsch
B - korrekt
C - falsch
D - falsch
E - korrekt (S. 116, "dass der Beschuldigte nach Rechtskraft ... vorbestraft ist")

Aufgabe 8
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - falsch

Aufgabe 9
A - korrekt
B - korrekt
C - falsch
D - korrekt
E - korrekt (?, dazu finde ich nichts im Skript)

Aufgabe 10
A - korrekt
B - korrekt
C - korrekt
D - falsch
E - korrekt
 
Aufgabe 4 C
ist für mich jetzt auch falsch

Aufgabe 4 E
korrekt (Bauchgefühl)

Aufgabe 5 E
nach § 244 (3) - (5) StPO können Beweisanträge abgelehnt werden. also muss nicht in jedem Fall Beweis erhoben werden, wenn der Beschuldigte dies beantragt

Aufgabe 6C
falsch, da europ. Haftbefehlsgesetz nur innerhalb der EU gilt, somit nicht international

nur für wants:
1D --> hM und üM sind ja wohl dasselbe
4B --> beck online hilft; ich hab mir dazu notiert "keine gestzl. Regelung, früher Soll-Vorschrift; kein wichtiger Grund"
9E --> Seite 21, 1. Abs. letzter Satz
 
falsch, da europ. Haftbefehlsgesetz nur innerhalb der EU gilt, somit nicht international
Ich würde international lesen als "zwischen-national". Die Gegensatzpaare sind für mich "national/international" und "EU-weit/Welt-weit".

1D --> hM und üM sind ja wohl dasselbe
Natürlich kann es sein, dass die im Aufgabentexte vertretene Auffassung in Wirklichkeit hM ist, dazu kenne ich mich zu wenig aus. Andererseits unterscheide ich zwischen "hM" (die allermeisten sehen es so) und "üM" (die größeren Autoritäten/ die mehreren sehen es so).
 
So - Ergebnisse sind da. bei Aufgabe 4 lag ich ja komplett daneben 😕

Rest passt größtenteils; Klausurzulassung ist gesichert 😀

mal ne blöde Frage: reicht es, wenn ich die Ergebnisseite ausdrucke (da stehen ja die Ergebnisse von beiden Lotse-Aufgaben drauf), um später den Nachweis der Klausurzulassung zu erbringen? oder muss man da noch mehr beachten?!?
ist das 1. Modul, wo ich eine Lotse-EA zwingend für die Klausurzulassung benötige ...
 
Na wenn das akzeptiert wurde, dann hab ich alles richtig gemacht.

fragt sich nur, ob das tatsächlich ein richtiger Nachweis ist ... in Zeiten von Photoshop & co
 
Dr Franke Ghostwriter
Ich hab das bisher auch alles ausgedruckt. An der Präsenzuni kann ja auch niemand bestätigen, ob Du Deine Hausarbeit selbst geschrieben hast. Dafür gibt es dann ja noch Klausuren und mündliche Prüfungen.
 
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