KE2, S.4, Sicherungsübereignung
Hallo zusammen!
Ich habe eine Verständnisfrage:
(für die, die das Material nicht zur Hand haben)
"Einbeziehung fremden Eigentums in das Vermögen einer Unternehmung, wobei aus der Sicht der Buchhaltung drei Möglichkeiten auftreten können:
1. ...
2. Es werden in Eigentum befindliche und verbuchte Wirtschaftsgüter an Dritte übereignet oder abgetreten; Das Eigentum wird aufgegeben; die buchhalterische Erfassung bleibt unberührt.
3. ...
Zu 2:
Zur Sicherung einer Forderung ´wird das Eigentum an einem beweglichen Wirtschaftsgut (Maschinen, ... , ... , ... ) übertragen mit der Verpflichtung zur Rückübertragung, sobald die Schuld getilgt ist. ...... "
Bedeutet das konkret: Eine Großbäckerei kauft für 200.000,- € Getreide auf Ziel unter der Voraussetzung, dass sie dem Lieferer das Eigentum ihres Industriebackofens im Wert von 200.000,- € überträgt. Im Fall einer plötzlichen Insolvenz der Bäckerei gehört dem Lieferer der Backofen. Gleicht die Bäckerei die Forderung des Lieferanten aus, so wird ihr das Eigentum am Backofen zurückübertragen.
Dummes Beispiel - aber vom Prinzip her richtig?
Ist mit Kreditgewährung der gleiche Fall bezogen auf einen Kredit von der Bank anstelle von einer gelieferten Ware gemeint?
Und ist unter Zessionskredit gemeint, dass ich der Bank, welche mir einen Kredit gewährt, eine Sicherheit gebe, indem ich ihr die "Rechte" an den Forderungen, welche ich gegenüber dritten habe, gebe?
Die beiden letzzgenannten Begriffe fallen im weiteren Textverlauf auf Seite 4.
Danke für Eure Hilfe!
Hallo zusammen!
Ich habe eine Verständnisfrage:
(für die, die das Material nicht zur Hand haben)
"Einbeziehung fremden Eigentums in das Vermögen einer Unternehmung, wobei aus der Sicht der Buchhaltung drei Möglichkeiten auftreten können:
1. ...
2. Es werden in Eigentum befindliche und verbuchte Wirtschaftsgüter an Dritte übereignet oder abgetreten; Das Eigentum wird aufgegeben; die buchhalterische Erfassung bleibt unberührt.
3. ...
Zu 2:
Zur Sicherung einer Forderung ´wird das Eigentum an einem beweglichen Wirtschaftsgut (Maschinen, ... , ... , ... ) übertragen mit der Verpflichtung zur Rückübertragung, sobald die Schuld getilgt ist. ...... "
Bedeutet das konkret: Eine Großbäckerei kauft für 200.000,- € Getreide auf Ziel unter der Voraussetzung, dass sie dem Lieferer das Eigentum ihres Industriebackofens im Wert von 200.000,- € überträgt. Im Fall einer plötzlichen Insolvenz der Bäckerei gehört dem Lieferer der Backofen. Gleicht die Bäckerei die Forderung des Lieferanten aus, so wird ihr das Eigentum am Backofen zurückübertragen.
Dummes Beispiel - aber vom Prinzip her richtig?
Ist mit Kreditgewährung der gleiche Fall bezogen auf einen Kredit von der Bank anstelle von einer gelieferten Ware gemeint?
Und ist unter Zessionskredit gemeint, dass ich der Bank, welche mir einen Kredit gewährt, eine Sicherheit gebe, indem ich ihr die "Rechte" an den Forderungen, welche ich gegenüber dritten habe, gebe?
Die beiden letzzgenannten Begriffe fallen im weiteren Textverlauf auf Seite 4.
Danke für Eure Hilfe!