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Kurseinheit 2 - die letzten Seiten - unklare Begriffe

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KE 2 - die letzten Seiten - unklare Begriffe

Also ich finde die letzten Seiten der KE 2 nicht mehr gerade verständlich geschrieben.😡😡

Hat jemand verstanden, was der Unterschied zw. Handelsbuch- und Nichthandelsbuchinstititut ist? Besonders der letzte Satz in dem Abschnitt erklärt es super, da versteht man nix.😡😡

Am besten merke ich mir unbedeutender Umfang an Handelsgeschäften = Nichthandelsinstitut, bedeutender Umfang = Handelsinstitut und dann gibt es noch ein Anlagebuch, wo die Unterscheidung zum Handelsbuch die Bank trifft.
Mehr habe ich nicht verstanden.

Dann geht auf der nächsten Seiten weiter: Großkreditvergabe.
Was sind nicht konsolidierte Mutter-, Tochter-, Enkel- oder Schwester-Unternehmen. Sind Mutter-Tochter-Unternehmen nicht immer konsolidierte Unternehmen? Und dann sind es nicht irgendwelche Unternehmen, sondern Mutter-Tochter-Unternehmen der Bank. Also vergibt eine Bank der anderen einen Kredit und da ist die Obergrenze 20 %.
Hier merke ich mir einfach, dass der Großkredit 25 % des Deckungspotentials der Bank nicht überschreiten darf. Den Unterpunkt lasse ich weg.

Wurde das irgendwo in einem Mentorium besprochen. Was davon müssen wir unbedingt wissen. Abgefragt wurde es ja noch nie. Aber auch Basel II wurde erst einmal abgefragt. Nicht das wieder was fieses rankommt.
 
soweit ich mich erinnern kann, sind wir in Leverkusen nicht speziell drauf eingegangen. Beim erneuten Durchlesen, ist mir diese Stelle auch sehr kryptisch vorgekommen.

Gruß

Uwe
 
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