Ich habe nicht geschrieben, dass E(A) < 0 gilt, sondern ich habe hergeleitet, dass E(A) < 0 gilt, falls die Bestehenswahrscheinlichkeit P < 90/190 ist. Damit ist gezeigt, dass ein risikoneutraler Entscheider (dessen Sicherheitsäquivalent identisch mit dem Erwartungswert des Prospekts ist), auf die Wette nicht eingehen wird, wenn die Bestehenswahrscheinlichkeit P < 90/190 ist, da in diesem Falle E(A) < 0 also negativ ist.
Liebe Grüße