Morgen !
Weiss nicht, ob die Hilfe nun zu spät kommt, oder nicht, ich schreibs dir trotzdem 😉
Da sie bei B zu der Rechtsform der GmbH gewechselt sind, haften die beiden Gesellschafter nun nicht mehr mit ihrem privaten Vermögen, d.h. es kann nur zu deren betrieblichen Vermögen zugegriffen werden. Dieser beträgt (900.000 Bruttov. -700.000 Verbindlichkeiten)= 200.000 GE.
D.h. sie können nicht mehr als -200T GE Verlust machen. Mfg