• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit 1, Übungsaufgabe 1

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KE 1, Übungsaufgabe 1

Hallo,

in dieser Aufgabe werden die -Maschinen zum Anschaffungswert mit 28.000 GE- angegeben.
Dieses habe ich so interpretiert, dass die Maschine diesen Betrag in der Anschaffung gekostet hat.

Das ist aber wohl falsch. In der Lösung wird die Abschreibungssumme ermittelt, indem ich diese 28.000 € mit dem Preisindex multipliziere.
Somit wäre die Abschreibungssumme höher als die, von mir so interpretierten, Anschaffungskosten, was ja wohl Blödsinn ist.
Was muss ich denn jetzt unter den 28.000 € verstehen?

Ich bin verwirrt!!!

Gruß
Michael
 
Dr Franke Ghostwriter
Im internen Rechnungswesen wird vom Wiederbeschaffungswert ausgegangen. Dieser wird in dem Beispiel der Übungsaufgabe errechnet durch Anschaffungswert * Preisindex. Der Wiederbeschaffungswert entspricht der Abschreibungssumme.
(Nicht verwechseln mit externem Rechnungswesen, wo tatsächlich der Anschaffungswert als Grundlage der Abschreibungsberechnung herangezogen wird.)
 
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