• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurseinheit 1 - Seite 5

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KE 1 - S.5

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den Voraussetzungen bei unbestimmten Klageanträgen auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen.

Im Skript steht bei der Falllösung:
" - der jeweils zu zahlende Betrag (z. B. monatlich, jährlich)"
Wäre das nicht besser als Intervall bezeichnet? Mal davon abgesehen, dass in diesem Fall der Betrag ja eingentlich bekannt ist (1000€). Es handelt sich somit, meiner Meinung nach um einen Fall der Fallgruppe 2 (S. 4), da es sich um eine auflösende Bedingung handelt und nicht um einen Anspruch, der der Höhe nach unbestimmt ist.
Also entweder man müsste das Wort "Betrag" durch "intervall ersetzen oder man müsste "1000€ monatlich,..." schreiben. Und dann das Wort "jeweils" sozusagen miteinbeziehen.

Was meint ihr dazu?


by heinereiner
 
HeinerEiner,

du musst die drei Aufzählungspunkte als Einheit betrachten, sprich Dir am Ende der ersten und zweiten Zeile ein "und" denken. Dann ist das ganze für mich logisch.
 
Dr Franke Ghostwriter
Ja, klar ist da ein "und" dazwischen.

Aber trotzdem passt für mich das Wort "Betrag" nicht zum "z.B. monatlich ..."

Wenn man das "jeweils zu zahlender Betrag" mit dem Beispiel "1000€ monatlich" versehen hätte wäre es für mich logischer. Ich denke so ist es auch gemeint, oder habe ich da was falsch verstanden?


by heinereiner
 

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