KE 1 - S.5
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Voraussetzungen bei unbestimmten Klageanträgen auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen.
Im Skript steht bei der Falllösung:
" - der jeweils zu zahlende Betrag (z. B. monatlich, jährlich)"
Wäre das nicht besser als Intervall bezeichnet? Mal davon abgesehen, dass in diesem Fall der Betrag ja eingentlich bekannt ist (1000€). Es handelt sich somit, meiner Meinung nach um einen Fall der Fallgruppe 2 (S. 4), da es sich um eine auflösende Bedingung handelt und nicht um einen Anspruch, der der Höhe nach unbestimmt ist.
Also entweder man müsste das Wort "Betrag" durch "intervall ersetzen oder man müsste "1000€ monatlich,..." schreiben. Und dann das Wort "jeweils" sozusagen miteinbeziehen.
Was meint ihr dazu?
by heinereiner
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Voraussetzungen bei unbestimmten Klageanträgen auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen.
Im Skript steht bei der Falllösung:
" - der jeweils zu zahlende Betrag (z. B. monatlich, jährlich)"
Wäre das nicht besser als Intervall bezeichnet? Mal davon abgesehen, dass in diesem Fall der Betrag ja eingentlich bekannt ist (1000€). Es handelt sich somit, meiner Meinung nach um einen Fall der Fallgruppe 2 (S. 4), da es sich um eine auflösende Bedingung handelt und nicht um einen Anspruch, der der Höhe nach unbestimmt ist.
Also entweder man müsste das Wort "Betrag" durch "intervall ersetzen oder man müsste "1000€ monatlich,..." schreiben. Und dann das Wort "jeweils" sozusagen miteinbeziehen.
Was meint ihr dazu?
by heinereiner