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hat jemand eine Erklärung dafür, dass in KE 1 in Bsp. 11 unter 2. nur 15.000 GE an die jeweiligen Gesellschafterinnen ausgeschüttet werden, und nicht 30.000 GE - wie ich vermutet hätte...😕
hat jemand eine Erklärung dafür, dass in KE 1 in Bsp. 11 unter 2. nur 15.000 GE an die jeweiligen Gesellschafterinnen ausgeschüttet werden, und nicht 30.000 GE - wie ich vermutet hätte...😕
Wenn Du den Text gleich unter Beispiel 11 liest, dann steht da: Beide sind sich einig, daß die nach Berücksichtigung der Körperschaftssteuer verbleibenden Gewinnanteile jeweils zur Hälfte (!) zu Ausschüttungen genutzt werden sollen. Daher das.
Wenn Du den Text gleich unter Beispiel 11 liest, dann steht da: Beide sind sich einig, daß die nach Berücksichtigung der Körperschaftssteuer verbleibenden Gewinnanteile jeweils zur Hälfte (!) zu Ausschüttungen genutzt werden sollen. Daher das. 😀