• Viel Erfolg für die Klausuren im September 2024

Kurse als Wiederholung

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Ich habe ein paar Kurse, die ich nochmal belegen muss, da ich im Semester zuvor diese zwar belegt hatte, aber nicht zur Klausur gegangen bin.

Gilt dies uneingeschränkt für alle Kurse oder kann man da noch irgendwie das "günstiger" bekommen. Mein Problem ist dabei, dass ich Akademiestudierender bin und nicht für jede SWS 10€ zaheln möchte...

Wäre für ein paar Tipps zu haben.
Danke.

Bye

PS: ja, etwas spät
 
entschuldige für die fehlende Info:
- Wirtschaftsinformatik
- Grundsätzlich ja

Kann ich also bei Fächern die keine EA voraussetzen davon ausgehen, dass ich diese nicht als Wiederholer belegen muss, aber die, die eine verlangen und ich noch keine EA abgeschickt hatte dann auf jeden Fall (was auch logisch ist).

Was interessant wäre: Wenn sich die Regleungen geändert haben - was passiert da?
Kann ich irgendwo einsehen, ob ich eine Zulassung für das Fach x habe oder nicht?
 
Dr Franke Ghostwriter
Einsehen kann man das nicht, aber normalerweise gilt jeweils die Regelung, die bei "Erstbestehung" der Zulassung galt. Wenn du also in deinem Belegungssemester die Klausur hättest schreiben können, kannst du das hinterher im Normalfall auch (weiß aber nicht, für wie viele Semester im Anschluss).
Es ändert sich ja eigentlich immer nur was bei den Informatikkursen (bei Wiwi sind die Regelungen seit Jahren gleich) und da legt jeweils der Lehrstuhl die Zulassungsbedingung fest und prüft sie auch bei der Klausur, also am besten da nachfragen, wie die Übergangsregelung für Altbeleger ist. Z.B. zu Modul 31231 müsstest du die Info auch gekriegt haben, falls du das meinst - jeder Ex-Beleger bekommt zuverlässig auch später immer noch sämtliche mails der Kursbetreuung 😉

Um die Zulassung zu erhalten, müssen
in beiden Kursen (20046 und 20047) jeweils mindestens 50 Prozent
der maximalen Punkte der Einsendeaufgaben erreicht werden.

Einzige Ausnahme von dieser Regelung bilden für den Kurs 20047
in diesem Semester diejenigen Studierenden, die den Kurs bereits
zu einem früheren Zeitpunkt belegt haben ("Bestandsschutz").
 

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