Kursbelegung-Prüfung
Hallo,
wenn man in einem Semester einen Kurs belegt, heißt das ja nicht, daß man sich auch unbedingt zur dazugehörigen Prüfung anmelden muß. Wie seiht das aus, wann muß man dann spätestens die Prüfung machen, bzw muß man imselben Semester, in welchem man schließlich die Prüfung machen will, denjenigen Kurs dann ein weiteres Mal belegen oder reicht es aus, ihn einmal belegt zu haben, denn das Material hat man dann ja schon, wäre dann ja doppelt gemoppelt 😕..und, wie groß darf der Zeitraum höchstens sein zwischen erster Kursbelegung und Prüfung? Und noch eine Frage: man darf die Prüfung ja zweimal wiederholen, bei Nichtbestehen, falls ich die Info richtig im Kopf habe, gibt es dann also je einen Nachtermin oder heißt das dann auch, je nochmal den Kurs belegen bzw bis zum jeweils nächsten Semesterende warten müssen?
Hallo,
wenn man in einem Semester einen Kurs belegt, heißt das ja nicht, daß man sich auch unbedingt zur dazugehörigen Prüfung anmelden muß. Wie seiht das aus, wann muß man dann spätestens die Prüfung machen, bzw muß man imselben Semester, in welchem man schließlich die Prüfung machen will, denjenigen Kurs dann ein weiteres Mal belegen oder reicht es aus, ihn einmal belegt zu haben, denn das Material hat man dann ja schon, wäre dann ja doppelt gemoppelt 😕..und, wie groß darf der Zeitraum höchstens sein zwischen erster Kursbelegung und Prüfung? Und noch eine Frage: man darf die Prüfung ja zweimal wiederholen, bei Nichtbestehen, falls ich die Info richtig im Kopf habe, gibt es dann also je einen Nachtermin oder heißt das dann auch, je nochmal den Kurs belegen bzw bis zum jeweils nächsten Semesterende warten müssen?