• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kursbelegung-Prüfung

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Kursbelegung-Prüfung

Hallo,
wenn man in einem Semester einen Kurs belegt, heißt das ja nicht, daß man sich auch unbedingt zur dazugehörigen Prüfung anmelden muß. Wie seiht das aus, wann muß man dann spätestens die Prüfung machen, bzw muß man imselben Semester, in welchem man schließlich die Prüfung machen will, denjenigen Kurs dann ein weiteres Mal belegen oder reicht es aus, ihn einmal belegt zu haben, denn das Material hat man dann ja schon, wäre dann ja doppelt gemoppelt 😕..und, wie groß darf der Zeitraum höchstens sein zwischen erster Kursbelegung und Prüfung? Und noch eine Frage: man darf die Prüfung ja zweimal wiederholen, bei Nichtbestehen, falls ich die Info richtig im Kopf habe, gibt es dann also je einen Nachtermin oder heißt das dann auch, je nochmal den Kurs belegen bzw bis zum jeweils nächsten Semesterende warten müssen?
 
Na, das sind ja ganz schön viele Fragen auf einmal.....😉!

I.d.R. musst du ein bestimmtes Quorum an Einsendearbeiten bestehen, damit hast du die Zulassung zur Klausur. Diese bleibt bestehen, auch wenn du die Klausur dann in dem betreffenden Semester nicht schreibst.
Wie lange die Frist ist, bis du die Prüfung dann geschrieben haben musst bzw. ob es überhaupt eine Frist gibt, weiß ich leider nicht.
Allerdings hast du die Möglichkeit, den Kurs in bis zu 7 Folgesemestern kostenfrei als Wiederholer zu belegen, d.h. du bekommst zwar nicht mehr die ganzen Kursunterlagen, aber die jeweils aktuellen EAs und SAs, damit du auch schön was zum üben hast.
Nachtermine für Klausuren gibt es meines Wissens nach in dem Sinne nicht. Du kannst, falls du durchgefallen bist, die Klausur erst am Ende des nächsten Semesters wiederholen.

LG
Lianea
 
blöde Frage noch dazu:

Wenn ich das jetzt auch richtig verstanden habe, muss ich den Kurs oder das Modul nicht zwingend nochmal als Wiederholer belegen um es nochmal zu schreiben, oder?
Ich habe letztes Semester nämlich die ABWL-Klausur versemmelt (also nicht bestanden) und möchte die jetzt gleich in diesem Semester nochmal schreiben. Habe aber weil die Ergebnisse so spät rauskamen verpasst den Kurs nochmal als Wiederholer einzutragen (und das Nachbelegen ging ja nur bis zu einem bestimmten Datum), würde aber einfach gerne nochmal die Klausur schreiben. Geht das, oder muss der Kurs zwingend nochmal belegt werden (komplett neu oder als Wiederholer)????

Grüße Nadine
 
Du solltest allerdings versuchen, die KE 2 zu Steuern im Studienzentrum oder von einem anderen Kommilitonen zu bekommen, da die wirklich grundlegend überarbeitet wurde und die neue Version für die Klausur relevant ist.
 
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