• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurs 611 Kurseinheit 2 Seite 8 Aufgabe 1

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Kurs 611, KE 2, S. 8, Aufgabe 1

Hi,

nach der Lösung auf Seite 51 ist auf Grund des Barwertes der Steuerzahlungsdifferenz die AG vorteilhafter.

Nun steht auf Seite 7 unten: Alternative 1 - Alternative 2 < 0, so ist Alternative 1 vorteilhafter

Wir rechnen ja in der Aufgabe die Zahlenreihe der OHG - die der AG.
Also OHG - AG < 0 , so wäre Alternative 1, hier die OHG vorteilhafter.

Was ist jetzt richtig, die Lösung im Skript Seite 51 oder nicht??? 😕

In der Einsendearbeit hatten wir eine ähnliche Aufgabe und da steht in der Musterlösung ja auch: "Ist der Barwert der Steuerdifferenz negativ, so ist in diesem Fall die ALternative 1 vorzuziehen, bei positiven Barwert die Alternative 2."

Also kann die Lösung auf Seite 51 doch nur falsch sein oder?

Gruß
Thomas
 
Thomas,

ich habe den Barwert für die OHG und für die AG ausgerechnet.
Bei OHG kommt -440,3235 und bei der AG -439,4326 raus.

Das Ziel ist doch Minimierung des Steuerbarwerts. Also müßte die OHG vorteilhafter sein.

In der Lösung steht auch, dass "der Barwert der AG größer ist, also muss eine AG gegründet werden", aber das Ziel ist doch die Minimierung.

Also, ich bin auch deiner Meinung.

Gruß
Helena
 
Die einzelnen Steuerbarwerte habe ich auch raus...

Bei den Kapitalwerten wäre die AG tatsächlich besser.

Allerdings verstehe ich auch nicht, warum die auf Seite 52 bei den Kapitalwerten rechnen: Kag - Kohg während bei der Auszahlungsdifferenz der Steuerbarwerte Sohg - Sag gerechnet wird.

Ich kann doch Minuend und Subtrahend bei der Subtraktion nicht nach belieben austauschen..

... zumal die auch noch das minus-Zeichen bei 6,587 vergessen haben, aber das Skript und die Musterlösung strotzen ja nur so vor fehlerhaften Zahlen 😡
Ich glaube, der Lehrstuhl schaut sich seine Skripte und Musterlösungen nicht mal selber an...

Gruß
Thomas
 
Als Musterlösung habe ich -6,587 stehen.
Ich glaube, dass es egal ist, ob man OHG-AG macht oder AG-OHG. Wir brauchen ja die Differenz zwischen den beiden. Und das Vorzeichen bezieht sich dann auf die erste Gesellschaft.
Aber es sind alles nur Überlegungen von mir...
Die Unterlagen verwirren nur.

Gruß
Helena
 
Dr Franke Ghostwriter
Hi Helena,

ja, stimmt, einen Unterschied macht das nicht.

OHG – AG:
-6,587 – (-5,696) = - 0,891

Nach der Regel "Ist der Barwert der Steuerdifferenz negativ, so ist in diesem Fall die Alternative 1 vorzuziehen, bei positiven Barwert die Alternative 2."

wäre die Alternative 1 (OHG) zu wählen.

AG – OHG:
-5,696 – (-6,587) = 0,891 Nun wäre Alternative 2 (auch die OHG) zu wählen.

Ich sehe schon ganz schwarz für die Prüfung nächste Woche 😱.
Ich muss diese Aufgabe wohl ausblenden... 😎

Gruß
Thomas
 
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