• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurs 611 Kurseinheit 1 - Übungsaufgabe 2

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Kurs 611 KE 1 - Übungsaufgabe 2

Ich bin unter anderem dabei die Übungsaufgaben in den Kurseinheiten durchzugehen. DAbei ist mir aufgefallen, dass bei der Aufgabe 2 in Kurs 611-1 bei der Ermittlung der Steuerbelastung im Unternehmen von der vollen Erhöhung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ausgegangen ist.
Ich hatte eigentlich erwartet, dass hier der Befreiungstatbestand nach § 3 Nr. 40 EStG greift und somit 40 % steuerfrei gestellt würden. Kann mir jemand sagen warum das so gelöst wurde?
 
Dr Franke Ghostwriter
§3 Abs. 40 (ich vermute mal, dass Du Dich auf Punkt d) beziehst), betrifft Bezüge, die ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft erhält, sofern die Anteile zum Betriebsvermögen gehören. In Aufgabe 2 hingegen ist einerseits von Zinserträgen aus Schuldverschreibungen des Bundes die Rede, andererseits handelt es sich ja nicht um eine Kapitalgesellschaft, sondern um eine Personengesellschaft (steht zwar vielleicht nicht eindeutig in der Aufgabe, allerdings geht es in dem Kapitel ja um Personengesellscahften). Deshalb kommt hier m.E. §3 Abs. 40 d) i.V.m. §20 Abs.1 Nr. 1 nicht zum Zuge.
 
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