• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurs 610 Kurseinheit 2 Aufgabe 4

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Kurs 610 KE 2 Aufgabe 4

Huhu!

Ich hab hiergerade ein Verständnisproblem:

Körperschaftsteuer:

Bei der AUfgabe 4 steht ich soll für die Vielseitig GmbH mit ihren unterschiedlichen Tätigkeiten die EInkunftsarten bestimmen. (im übertragenen Sinne.)

Ich bin bezüglich der Antwort irritiert:

Hier mein interpretation: Vielseitig GmbH unterliegt der Kst nach §1 KstG Abs.1 unbeschränkt.

Sie bezieht Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen.

Nach § 8 Abs.2 KStG sind alle aufgeführten Einkünfte der GmbH den gewerblichen Einkünften zuzurechnen.



==> Egal was für Einkünfte die GmbH hat (es sei den steuerbefreite und nichtselbstständiger Arbeit) alle Einkuftsarten werden automatisch den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet.

Richtig o. falsch???

Und den Sinn versteh ich irgendwie nicht so ganz.

Oh man, ich muss immer alles dreimal lesen bei diesem Kurs...

VG, Nik
 
Dr Franke Ghostwriter
NIK,

bei Einkünften aus Gewerbebetrieb werden die Einkünfte über den Gewinn ermittelt, bei VuV und Kapitalvermögen als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Hier gilt das Zuflusspsrinzip.
Entscheidend ist aber hier der Link zur GewSt. Grundsätzliche unterliegen alle Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nur diese als Gewerbeertrag der Gewerbesteuerpflicht.
Gruß
Karl
 
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