• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kurs 42240 Übungsaufgabe 6

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ich habe folgendes Problem die Aufgabe 6 bezieht sich auf die Bilanz von Aufgabe 4. LT ML komme ich auch auf die neuen Bilanzen für das Jahr 03. Aber wenn ich die Konsolidierungsbuchung erstelle habe ich eine Differenz zur ML.

Ich würde Buchen:
UBKK 0
Gez. Kap 100
KRL 200
GRL 600
JÜ 100
an Beteiligung 1000

Die ML bezieht die JÜ aber nicht mit ein,Warum???? Somit haben die natürlich einen Goodwill von 100.
 
Ich glaube, dass der JÜ nicht mit einberechnet wird, weil er im Jahr 02 vollständig ausgeschüttet wurde und in die GewinnRL eingegangen ist.
Ich hoffe es zumindestens 😉 So hab ich mir das erklärt

Mal sehen, was die anderen dazu sagen
 
Das kann leider nicht. Weil er ausgeschüttet ist, ist er weg. Also haben die Anleger den JÜ aus 02 bekommen. Aber in 03 hat die Firma ja wieder 200T€ erwirtschaftet.Und das MU hat ausgeschüttet nicht die TU.
 
Heisst das jetzt, weil es keinen JÜ bei der Erstkonsolidierung beim TU gab, darf ich auch bei der Folgekonsolidierung nur das gez.Kapital, KapitalRL und die GewinnRL nehmen?
 
würde ich so verstehen.
Andere Beispiele hatten wir ja, wo der JÜ thesauriert wurde, sprich in die Gew RL verbucht wurde. Da haben wir ja auch den JÜ der laufenden Periode bei der Folgekonsolidierung nicht beachtet, sondern das EK des Erstkonsolidierungszeitpunktes. somit nur gez K, KapRL, Gew.RL (inkl.JÜ). Siehe Beispiel im Skript.
 
Aber bei den Beispielen gab es doch einen JÜ bei der Erstkonsolidierung (Beispiele auf Seite ca.53)

Ahhh verstanden: Der JÜ wird von der Erstkonsolidierung genommen, aber er wurde thesauriert, somit ist er 0,00€. Der JÜ vom aktuellen Jahr wird gar nicht beachtet.

So ist das auch bei Aufgabe 6.
 
aber so wie ich das verstehe wird der JÜ aus Jahr 2 nur bei der berechnung des beteiligungsbuchwertes gegen das Eigenkapital der Erstkonsolidierung nicht beachtet.
bei dem werthaltigkeitstest, wird das gesamte Nettovermögen (gez. Kapital, Gewinn RL, Kapital RL und JÜ) aus Jahr 2 benutzt. oder seh ich das falsch?
 
sehe ich es richtig, dass der Werthaltigkeitstest aber nur eine Rolle bei der IFRS-Konzernbilanz spielt? Im HGB wird der Firmenwert immer z.B. zu 25% oder anders abgeschrieben, also nie mit dem erzielbaren Betrag in Verbindung gebracht.
 
Dr Franke Ghostwriter
sehe ich es richtig, dass der Werthaltigkeitstest aber nur eine Rolle bei der IFRS-Konzernbilanz spielt? Im HGB wird der Firmenwert immer z.B. zu 25% oder anders abgeschrieben, also nie mit dem erzielbaren Betrag in Verbindung gebracht.

Im HGB hat sich mit dem BilMoG die Abschreibung des GoF geändert. Von den 4 Varianten, die noch im Skript stehen, gilt nur noch eine (vgl. § 309 (1) i.V.m. § 253 (3)): planmäßige Abschreibung über die gesamte ND.
 

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