Kündigung zum 31.12.2006 bei zweiwöchiger Kündigungsfrist
(Das Ergebnis vorab: Der Brief sollte tunlichst bereits am Freitag, 15.12.2006 von der Post zugestellt werden, am besten als Einwurf-Einschreiben !!!)
Warum ?
Die Kündigung ist rechtzeitig erklärt, wenn sie fristgerecht zugeht.
Die Kündigung muß also 2 Wochen vor dem Tag zugehen, zu dem das Rechtsverhältnis enden soll.
Was unter "2 Wochen" zu verstehen ist, regelt § 188 II: Es kommt darauf an, ob § 187 I oder § 187 II gilt. Da der Zugang irgendwann im Lauf des Tages erfolgen muß, gilt § 187 I. Anwendung von § 188 II ergibt dann, daß Sonntag, der 17. Dezember der maßgebliche Tag ist.
Die Kündigung muß eigentlich spätestens an diesem Tag zugehen.
Da am 17. aber Sonntag ist, könnte § 193 gelten: An die Stelle des Sonntag, 17.12. würde dann "der nächste Werktag", hier also Montag, der 18.12.2006, treten.
Hier darf man § 193 aber nicht anwenden !
Die Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis ist eine Mindestfrist, die dem Schutz des Kündigungsempfängers dient. Dem sollen hier also mindestens zwei Wochen Zeit bleiben, sich auf die Kündigung einzustellen und evtl. entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Einstellung einer Ersatzkraft).
Würde man auch den Zugang am Montag, 18.12. noch gelten lassen, dann wäre die Mindestfrist zwangsläufig einen Tag kürzer, denn die Rechtsfolge der Kündigung, daß das Arbeitsverhältnis am 31.12. endet - der ebenfalls ein Sonntag ist - ist von § 193 nicht berührt. Ein Rechtsverhältnis kann auch an einem Sonntag enden.
Nach § 188 I muß die Kündigung also spätestens mit Ablauf des Sonntag, 17.12.2006 zugegangen sein.
Wann der Zugang anzunehmen ist, kommt darauf an, um welche Art von Erklärung es sich handelt.
Für Briefe gilt § 130 I 1.
Schmeißt die Post den Kündigungsbrief am Freitag (zu üblicher Zeit) in den Briefkasten des Empfängers, dann geht er damit zu und die Kündigung erfolgte rechtzeitig.
Schmeißt die Post den Kündigungsbrief am Samstag, 16.12.2006 in den Bürobriefkasten des Arbeitgebers, dann wird der Zugang erst am Montag, 18.12. anzunehmen sein, weil der Samstag kein Arbeitstag ist und man beim Zugang darauf abstellt, wann der Empfänger unter gewöhnlichen Umständen von einem Brief Kenntnis erlangen kann. Für gewöhnlich liest der vorbildliche Chef am Samstag eingeworfene Briefe erst am Montag. Das wäre aber zu spät.
Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Absender außerdem in der Beweispflicht.
Es empfiehlt sich, den Brief als Einwurf-Einschreiben zu verschicken. Der Postler macht dann eine Notiz, wann er den Brief wo eingeworfen hat. Diese Notiz läßt sich bei der Post entsprechend einsehen, man kann sie sich z.B. online ausdrucken lassen. Das genügt als Nachweis. Ob der Empfänger den Brief tatsächlich auch liest, ist Wurscht.
Beim Einschreiben mit Rückschein wäre es problematisch, wenn der Postler den Empfänger am Freitag nicht erwischt. Er schmeißt dann einen Benachrichtigungszettel in den Briefkasten. Damit ging der Kündigungsbrief noch nicht zu.
Man kann sich dann streiten, ob der Zugang schon am Samstag oder erst am Montag anzunehmen ist. Samstag wäre noch rechtzeitig, Montag aber zu spät. Ich würde mich für die zweite Ansicht entscheiden und den Zugang erst am Montag annehmen - also falls per Einschreiben mit Rückschein gekündigt werden soll, nicht er st auf den letzten Drücker abschicken - hier besteht ein Risiko zu Lasten des Kündigenden !
Zur Not kann der Kündigungsbrief am Sonntag auch dem richtigen Empfänger persönlich übergeben werden. Auch dann gilt er an diesem Tag als zugegangen. Zu Beweiszwecken den Empfang quittieren lassen.
Jetzt könnte jemand noch auf die Idee kommen und argumentieren, daß hier doch der Kündigende benachteiligt ist, weil er wegen des Sonntags den Brief früher abschicken muß, der Arbeitgeber dadurch aber sogar mehr Zeit bekommt.
Hier muß man auf den Zweck der Norm abstellen, welche die Kündigungsfrist bestimmt. Ich wiederhole mich - Normzweck ist, dem Kündigungsgegner einen Mindestzeitraum zu geben.
Hab ich Recht ?
P.S.: Aus einer meiner ersten Einsendeaufgaben an der Fernuni habe ich gelernt, daß es nicht schadet, wenn Du den Kündigungsbrief rechtzeitig beim Empfänger unter dem Türschlitz durchschiebst und die Katze den Brief dann frisst. Das nur, falls Du auf die Idee kommen solltest und Bedenken hast, ob die Katze an dem Tag schon gefüttert wurde ...
P.P.S.: Das mit dem Türschlitz war ein Witz, ich würde diese Art der Zustellung nicht empfehlen