habe gerade auf Spiegel Online gelesen, dass Herr Koehler das umstrittene Gesetz der Bundesregierung, welches die DFS privatisieren sollte, zurueckweist. Meine Frage: Mit welcher Kompetenz: Soweit mir nach Lesen des Propaedeutikums bewusst ist, darf er ein Gesetz doch nur zurueckweisen, wenn das Zustandekommen nicht verfassungskonform ist. Das materielle Pruefrecht liegt doch beim BVerG.
Hinweise? Meinungen?
Daniel
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Daniel