habe mir die Einsendearbeiten der letzten Semester angeschaut. Dabei fällt auf, dass bei Aufgaben aus dem Baurecht beim Punkt Klagegegner der Rechtsträger des Bauordnungsamtes wahlweise das Land, der Kreis oder die Stadt/Gemeinde ist. Eine Systematik über § 78 VwGO kann ich leider nicht herstellen. Schaut für mich rein willkürlich aus. Kann hier jemand weiterhelfen? Wie bestimmt sich der Rechtsträger des Bauordnungsamtes?
Grüße,
Michael
Grüße,
Michael