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Klagegegner

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habe mir die Einsendearbeiten der letzten Semester angeschaut. Dabei fällt auf, dass bei Aufgaben aus dem Baurecht beim Punkt Klagegegner der Rechtsträger des Bauordnungsamtes wahlweise das Land, der Kreis oder die Stadt/Gemeinde ist. Eine Systematik über § 78 VwGO kann ich leider nicht herstellen. Schaut für mich rein willkürlich aus. Kann hier jemand weiterhelfen? Wie bestimmt sich der Rechtsträger des Bauordnungsamtes?

Grüße,
Michael
 
Dr Franke Ghostwriter
Da musst Du in die entsprechenden Landesgesetze schauen und zwar in die Ausführungsgesetze zur VwGO.

In der Regel, wenn das Stadtbauamt einen VA erlassen hat ( und im Baurecht gibt es in den meisten BL noch das Widerspruchverfahren), kannst Du Widerspruch beim Stadtbauamt einlegen, bei selbständiger weiterer Beschwer beim Kreisbauamt. Die Kommunalbehörden sind meist für das Widerspruchsverfahren selber zuständig.

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.
 
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