• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Kennt sich jemand mit Prokura aus?

A

angelj

Unser Sponsor SAP 4 Students
Unser Sponsor
bin neu hier und hab ein riesen Problem 😱 mit einer Aufgabe in Betriebswirtschaft

Die Aufgabe lautet:

A, der Inhaber einer Handelsfirma, hat B zum Prokuristen ernannt, eine Eintragung ins Handelsregister ist bereits vorgenommen worden.

A schränkt B gegenüber die Prokura insoweit ein, als B keine Beträge über 5000 € von der Bank abheben darf.

B setzt sich über diese Einscränkung hinweg, hebt 100 000 € ab und flüchtet ins Ausland.

A verlangt nun vom Bankkassierer C, der die Einscrhänkung der Prokura kannte, Schadenersatz.

Mit welchem Erfolg?

Ich steh total auf dem Schlauch, kann mir jemand helfen? 😕 :lol:

Grüßli angelj
 
Dr Franke Ghostwriter
angelj

Eine Prokura gilt im Aussenverhältnis zunächst immer unbeschränkt.

Eine Einschränkung der Prokura hat der A dem B gegenüber zwar vorgenommen, aber aber laut Handelsregister gibt es eine solche Einschränkung nicht.

In Sachen Aussenwirkung hat der Prokurist entweder alle Rechte eines Prokuristen oder gar keine.

D.h. wenn der A also eine 5000 € Grenze vorgibt, so gilt diese nur im Innenverhältnis innerhalb der Firma.

Gegenüber der Bank gilt diese Begrenzung der Prokura nicht. Der Bankmensch ist also nicht zum Schadenersatz verpflichtet, da die Beschränkung der Prokura ihm gegenüber nicht gilt. Es besteht einzig für den B die Verpflichtung, diese Abmachung einzuhalten.

A kann also nur Ansprüche gegen B geltend machen.
 
Oben