• Guten Start ins Wintersemester 2024/2025

Keine InsO und kein ImmoSachenR

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Keine InsO und kein ImmoSachenR!

Für diejenigen, welche nicht an der Präsenzveranstaltung teilgenommen haben:

In der Klausur kommt weder Insolvenz- noch Immobiliarsachenrecht dran.

In diesem Sinne 😀

Olli
 
Also, unser Arbeitsgruppenleiter sagte: Es kommt kein Insolvenzrecht dran und beim Immobiliarsachenrecht keine Pfandrechte...!
 
Ich glaube, dass das ein fake ist...
ich habe da ein augenzwinkern beim dozenten gesehen. wir hatten alle über diese grundpfandrechte gekotzt und er hat dann betont gemeint: "klar kommt kein immobiliarsachenrecht dran!"
 
Also ich lern nur Mobiliarsachenrecht (nach dem Motto- Mut zur Lücke).😀

Hat zufällig jemand bei den Fällen von Frau Völzmann mitgeschrieben? Bin leider davon ausgegangen, dass sie im Anschluss Lösungen verteilt.:rolleyes
 
Wollte eigentlich nur wissen, ob im 1. Fall zunächst der Eigentumserwerb durch A von E, oder direkt der Eigentumserwerb des B von E geprüft wurde
(hab ich leider schon vergessen).
 
DerBelgarath schrieb:
Also ich kann mich nicht mal erinnern, daß ein Eigentumserwerb durch den A jemals ernsthaft zur Diskussion gestanden hätte ... 🙄


ja stimmt, das stand eigentlich nie ernsthaft zur Diskussion!😀 Aber ich habe gerade mal versucht, die Lösung schriftlich zu formulieren und da bin ich mit dem A nicht so richtig klar gekommen. 😕

Wäre halt schön gewesen, wenn man ne schriftlich Lösung bekommen hätte. Hab beim Eigentumsvorbehalt noch so meine Probleme mit der Formulierung.:rolleyes
 
DerBelgarath schrieb:
doch, sicher!

Ich weiß nicht, wie oft ich schon Eigentum von Herrn ALDI (eigentlich ja Herrn Albrecht) erworben habe, ohne seines Anblicks je teilhaftig geworden zu sein!

Oh, dann steh ich wohl grad mächtig auf dem Schlauch 😛

Also prüft man einen Eigentumserwerb der B von E. Und baut dann wahrscheinlich noch in einem Satz ein, dass zwar A und nicht B gehandelt hat, A aber nur Erfüllungsgehilfe war und somit nicht Vertragspartner? Oder komm ich da zu sehr mit dem Abstraktionsprinzip ins Gehege?
 
Für diejenigen, welche nicht an der Präsenzveranstaltung teilgenommen haben:

In der Klausur kommt weder Insolvenz- noch Immobiliarsachenrecht dran.

In diesem Sinne 😀

Olli

ob man sich darauf verlassen kann 😕
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran
 
hätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?

Beste Grüße
Gobertus
 
ob man sich darauf verlassen kann 😕
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran 🙁

Es ist aber m.E. ein Unterschied ob etwas allgemeingültig in einem Skript steht oder ob auf Nachfrage der Studenten von mehreren unterschiedlichen Dozenten dies bestätigt wird. Und bewusstes Täuschen der Dozenten möchte ich doch ausschliessen.

Ich kann deswegen auch nur sagen, dass uns mitgeteilt wurde, dass weder Immobiliarrecht noch Insolvenzrecht kommt.
 
Hallo zusammen,

hätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?

Beste Grüße
Gobertus


§ 985, §§ 929 S.1, 158 I.
 
Und lernt ihr ZPO? Ich bin mir jetzt nicht sicher, da Zivilprozessrecht jetzt ja ein eigenständiges Modul ist und wohl nicht mehr im Skript vom BGB III enthalten ist, andererseits habe ich vernommen, dass auf der mitgeschickten CD wohl ZPO noch enthalten ist.
 
Und lernt ihr ZPO? Ich bin mir jetzt nicht sicher, da Zivilprozessrecht jetzt ja ein eigenständiges Modul ist und wohl nicht mehr im Skript vom BGB III enthalten ist, andererseits habe ich vernommen, dass auf der mitgeschickten CD wohl ZPO noch enthalten ist.

ZPO ist jetzt gegenstand von bgb4...
vielleicht waren die cds noch aus alten reserven
 
Ich kann deswegen auch nur sagen, dass uns mitgeteilt wurde, dass weder Immobiliarrecht noch Insolvenzrecht kommt.

Also unser Arbeitsgruppenleiter hatte beim Immobiliarsachenrecht betont, dass keine Pfandrechte drankommen. Deswegen wäre ich mir da nicht so sicher, dass das Immobiliarsachenrecht weggelassen wird.
 
ob man sich darauf verlassen kann 😕
hat auch mal im arbeitsrechtskript stehen: eine prüfung der zulassung werden wir von ihnen nicht erwarten!
und was kam in der Klausur dran 🙁

Also unser Artbeitsgruppenleiter hat sich darüber "aufgeregt", dass die Studenten der letzten Semester die/seine eindeutigen Hinweise auf relevante Themen nicht ernstgenommen haben. Zum Beispiel hätte er wohl im letzten Semester mehrfach betont, dass die InsO für die seinerzeit bevorstehende Klausur eminent wichtig sein würde - und ja auch ran kam.
 
Also unser Artbeitsgruppenleiter hat sich darüber "aufgeregt", dass die Studenten der letzten Semester die/seine eindeutigen Hinweise auf relevante Themen nicht ernstgenommen haben. Zum Beispiel hätte er wohl im letzten Semester mehrfach betont, dass die InsO für die seinerzeit bevorstehende Klausur eminent wichtig sein würde - und ja auch ran kam.

hätte ich nichts dagegn wenn es dann auch wirklich so ist!
inso war sowieso nicht mein spezialgebiet
 
Also unser Arbeitsgruppenleiter hatte beim Immobiliarsachenrecht betont, dass keine Pfandrechte drankommen. Deswegen wäre ich mir da nicht so sicher, dass das Immobiliarsachenrecht weggelassen wird.

Und ich hatte explizit nochmal nachgefragt ob das Immobiliarsachenrecht insgesamt nicht drankommt, also auch §§ 873ff, 892 ff. Und daraufhin wurde mir dies nochmal bestätigt.

Aber es muss ja im Endeffekt jeder selbst wissen was er lernt.
 
Hallo zusammen,

hätte mal ne Frage zur Präsenszveranstaltung! Ich war letztes semester schon dort, konnte dann die Prüfung aus zeitlichen Gründen aber nicht wahrnehmen. War dieses mal auch wieder nachmittags eine Fallbesprechung dran? Wenn ja wie lauteten die Fälle, bei mir waren es damals Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz! Falls ihr andere Fälle hattet, wäre es möglich, dass mir die jemand von euch zu kommen lassen kann.
Kein Insolvenzrecht, das ist aber ungewöhnlich und auch kein Immo-Sachenrecht. Worauf sind sie die dann beim Mobiliarsachenrecht besonders rumgeritten?

Beste Grüße
Gobertus

Lost copies, Schlossallee und Fernsehen in der Insolvenz.

Es wurde mehrfach (von Prof und unserem AG-Leiter) betont, dass man sich nochmal den § 161 I BGB anschauen solle, beim zweiten Mal sogar mit einem deutlichen Zwinkern.

Alles klar, würde ich sagen, oder?
 
@ Che80 und die anderen:

Vielen Dank für eure Tipps. Habe die Präsenzveranstaltung auch schon besucht und konnte jetzt nicht. Von daher bin ich euch echt dankbar. Und ich freue mich, dass ich "meine Spezialgebiete" knicken, lochen und abheften kann.

Viele Grüße aus Nettetal
 
kurze Frage noch:
von wem wurden die gruppen denn geleitet?
letztes semester waren es herr kresse und vom anderen hab ich den namen schon wieder vergessen 😕

Es wurde ausdrücklich von den Gruppenleitern gebeten, keine Namen in den Foren zu veröffentlichen, da dies öfters schon zu "bösem Blut" geführt hat.

Ich denke, daran sollten wir uns halten wenn wir schon so gute Informationen bekommen. Sonst gibt es irgendwann keine Infos mehr. Den Dozenten tut das nicht weh, das schadet dann nur den künftigen Studenten.

Und ich denke so wichtig sind Namen nicht, sie sind ja nur Schall und Rauch...
 
Es wurde ausdrücklich von den Gruppenleitern gebeten, keine Namen in den Foren zu veröffentlichen, da dies öfters schon zu "bösem Blut" geführt hat.

Ich denke, daran sollten wir uns halten wenn wir schon so gute Informationen bekommen. Sonst gibt es irgendwann keine Infos mehr. Den Dozenten tut das nicht weh, das schadet dann nur den künftigen Studenten.

Und ich denke so wichtig sind Namen nicht, sie sind ja nur Schall und Rauch...😉

soweit hatte ich garnicht mitgedacht, war eher allgemeininteresse!
aber mit deiner aussage hast du natürlich voll und ganz recht.
 
Klausur Unternhmensrecht

War jemand auch in der Arbeitsgruppe, in welcher der AG-Leiter gesagt hat, was in der kommenden Klausur im Fach Unternehmensrecht 'rankommen würde?

Würde mich nämlich interessieren, da ich das im nächsten Semester schreiben will und ich hab's schon wieder vergessen. 🙄

Danke schonmal und

Gruß

Olli
 
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